Der Kanton kauft sich selbst aus
Der Kanton Luzern kauft eine Liegenschaft von einer eigenen ausgelagerten Organisation und zahlt dafür fast fünf Millionen Franken mehr als nötig. Ein Bieterverfahren hat den Preis in die Höhe getrieben, obwohl am Ende ohnehin nur ein einziger Käufer ernsthaft in Frage kam. Die Debatte, die daraus entstand, könnte die Spielregeln für künftige Immobiliengeschäfte zwischen Kanton und staatsnahen Betrieben dauerhaft verändern.
Das Luzerner Kantonsgericht ist heute auf mehrere Standorte verteilt, was aufwendige Abläufe und ineffiziente Strukturen erzeugt. Nach jahrelanger Suche fiel die Wahl 2024 auf die Würzenbachstrasse 8 in der Stadt Luzern, eine Liegenschaft im Besitz der Ausgleichskasse des Sozialversicherungszentrums WAS. Das WAS zügelt im Sommer 2026 in einen Neubau nach Kriens und braucht den Standort danach selbst nicht mehr.
Das Bieterverfahren als Kostentreiber
Externe Schätzungen taxierten den Verkehrswert auf knapp 14 Millionen Franken. Das WAS sah sich gegenüber seinen Versicherten in der Pflicht, den bestmöglichen Preis zu erzielen, und lancierte im Herbst 2025 ein Bieterverfahren. Der Kanton einigte sich auf einen Kaufpreis von 18,4 Millionen Franken zuzüglich Nebenkosten von maximal 100 000 Franken, total 18,5 Millionen Franken. Zähneknirschend stimmte der Kantonsrat der Vorlage zu, einstimmig mit 115 zu 0 Stimmen, weil keine bessere Alternative vorlag.
Staatspolitisch heikel
Die Luzerner Regierung bestätigte, das Verfahren sei korrekt abgelaufen. Doch die entscheidende Frage blieb unbeantwortet. Weshalb kann eine ausgelagerte Organisation mit staatlichem Auftrag auf Kosten des Staates und der Steuerzahler den Preis maximieren? Die SP-Kantonsrätin Sarah Bühler-Häfliger aus Schötz formuliert es scharf. Werde auf politische Steuerung verzichtet, stehe der Kanton am Ende nicht mehr auf Augenhöhe mit seinen eigenen Institutionen.
Ein Postulat mit breiter Unterstützung
Noch während der Kantonsratsdebatte kündigte Bühler-Häfliger einen Vorstoss an. Jetzt liegt das Postulat vor, unterzeichnet von Parlamentsmitgliedern aus allen Parteien. Künftige Verkaufspreise sollen sich an zwei unabhängigen Verkehrswertschätzungen orientieren. Bieterverfahren wie im Fall WAS sollen nicht mehr möglich sein. Der Kanton, so die Stossrichtung, soll für solche Fälle besser gerüstet sein.
Abstimmung und Umbau
Am 14. Juni 2026 entscheidet das Luzerner Stimmvolk über den Grundstückkauf. Alle sechs im Kantonsrat vertretenen Parteien und der Regierungsrat empfehlen ein Ja. Stimmt die Bevölkerung zu, beginnen die Projektarbeiten für Aufstockung, Fassadensanierung und den Einbau von Gerichtssälen im Erdgeschoss, eine erste Kostenschätzung beläuft sich auf rund 26,7 Millionen Franken. Das Bauprojekt soll bis 2030 vorliegen, bis dahin vermietet der Kanton die Büroflächen.