Der Eigenmietwert-Trick, der vor Gericht scheiterte
Höhere Steuerrechnungen, verzögerte Verfügungen, politischer Zoff. Der Aargau hat mit der grössten Neubewertung seiner Liegenschaften seit 1998 ein Wespennest aufgestört. Ein externes Gutachten liefert nun ein klares Urteil zu einem umstrittenen politischen Vorstoss. Die Forderung von FDP und SVP, den Eigenmietwert einzufrieren, ist schlicht nicht umsetzbar.
Zum ersten Mal seit fast dreissig Jahren wurden alle Liegenschaften im Aargau neu geschätzt. Der Grund liegt in einem Gerichtsurteil. Die alten Werte lagen weit unter den Verkehrswerten und verstiessen damit gegen Bundesrecht. Bei der Umsetzung hakte es allerdings gewaltig, mit falschen Adressen, falschen Anteilen und monatelangen Wartezeiten auf Verfügungen.
Der Kanton räumt Fehler ein
Von 285’000 geplanten Schätzungen sind laut Kanton noch rund 11’600 offen, das sind vier Prozent. Finanzdirektor Markus Dieth entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Auch der IT-Dienstleister ELCA räumt ein, dass komplexe Fälle trotz intensiver Tests nicht von Anfang an korrekt erfasst wurden.
Warum die Werte stiegen
Der Auslöser war ein Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2020. Es hielt fest, dass zahlreiche Eigenmietwerte unter der bundesrechtlichen Mindestgrenze von 60 Prozent der Marktmiete lagen. Nicht überall stieg der Wert allerdings. Bei 38,3 Prozent der Liegenschaften sank er sogar, bei 60,5 Prozent erhöhte er sich.
Das Gutachten spricht Klartext
FDP und SVP wollten die Erhöhung bis zur Abschaffung des Eigenmietwerts auf Bundesebene 2029 stoppen. Ein Gutachten von Staatsrechtsprofessor Felix Uhlmann bestätigt nun, was die Regierung schon lange sagt. Der Vorstoss ist bundesrechtswidrig und lässt sich nicht umsetzen.
Die Parteien ziehen weiter
Die SVP akzeptiert das Ergebnis, fordert aber Alternativen wie gestaffelte Umsetzungen oder befristete Steuerabzüge. Gleichzeitig kündigt die Partei an, bei der Budgetberatung eine Senkung des Steuerfusses um 5 bis 10 Prozent zu verlangen. FDP-Grossrat Adrian Schoop zeigt sich enttäuscht von der Qualität der Verfügungen, begrüsst aber die Fehlerkultur der Regierung.
Die nächste Abstimmung wartet schon
Parallel zur Debatte um den Eigenmietwert bereitet sich der Aargau auf die Steuergesetzrevision 2027 vor. Die oberste Tarifstufe der Einkommenssteuer soll von 11 auf 9,75 Prozent sinken, ergänzt durch einen Kleinverdienerabzug bis 75’000 Franken Einkommen. Die Vorlage entlastet die Steuerzahler um rund 80 Millionen Franken jährlich, kommt aber wegen eines Behördenreferendums von SP, Grünen und EVP an die Urne.