Bundesrat will Wohnbau beschleunigen

Der Bundesrat plant Massnahmen, um angesichts der Wohnungsknappheit die Verfahren für Planung und Baubewilligung im Wohnbau abzukürzen. So erwägt er etwa, in bestimmten Fällen ein vorrangiges nationales Interesse geltend zu machen und bestimmte Einsprachen einzuschränken.

Schweiz, Mai 2026

Der Bundesrat prüft laut seiner Mitteilung Massnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Mit seinem Bericht vom 22. April 2026 reagiert er auf fünf Postulate aus dem National- und Ständerat. Er ist Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit des Bundes. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation damit beauftragt, ihm bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.

Eine dieser Massnahmen soll die rechtliche Grundlage für ein nationales Interesse im Wohnungsbau schaffen. Eine solche Rechtsgrundlage hätten dann etwa Vorrang gegenüber dem Ortsbild- oder Denkmalschutz. Zudem lässt der Bundesrat die Einschränkung der Beschwerdelegitimation für Privatpersonen und der zulässigen Rügen prüfen. Zudem könnten die Verfahrenskosten für nachweislich rechtsmissbräuchliche Einsprachen den Einsprechenden auferlegt werden, nämlich dann, wenn die Einsprache erkennbar einzig zum Ziel hat, ein Projekt zu verhindern oder zu verzögern.

Jedoch liegt die Hoheit für Planungs- und Baubewilligungsverfahren bei den Kantonen. Deshalb kann ihnen der Bundesrat nur nahelegen, zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung ein digitales Bewilligungsverfahren einzuführen und verbindliche Fristen festzulegen. Zudem empfiehlt der Bundesrat, Baugesuche erst dann zu veröffentlichen, wenn sie vollständig sind. Darüber hinaus weist er auch darauf hin, dass viele Bewilligungsbehörden für die Bearbeitung anspruchsvoller Dossiers personell und fachlich nicht gut genug aufgestellt sind.

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