Der Bundesrat hat die Mietpreis-Initiative am 25. September 2026 abgelehnt und einen indirekten Gegenvorschlag angekündigt. Dieser setzt auf eine statistische Vergleichsmiete beim Anfangsmietzins und auf Anpassungen im laufenden Mietverhältnis, verzichtet aber ausdrücklich auf die automatische und regelmässige Mietzinskontrolle, welche die Initiative verlangt.
Genau an diesem Punkt greift die neue Mobilisierung an. Für Dienstag, den 13. Oktober 2026, ist in Bern die Übergabe von 100’000 Unterschriften für eine Petition gegen den Gegenvorschlag angekündigt. Der Konflikt dreht sich damit nicht mehr nur um eine Volksinitiative, sondern um die politische Frage, wie weit der Staat bei der Mietzinskontrolle eingreifen soll.
Markt bleibt unter Druck
Der politische Schlagabtausch fällt in einen Wohnungsmarkt, der sich weiter verengt. Das Bundesamt für Wohnungswesen schrieb Mitte September 2026, die Lage habe sich 2025 und im ersten Halbjahr 2026 weiter verschärft. Im Monitor des Bundes wird die Knappheit für Wohnungssuchende, besonders für Haushalte mit tiefer Kaufkraft, als so ausgeprägt wie seit 2014 nicht mehr beschrieben.
Damit bekommt die Debatte über Anfangsmieten, Anfechtungen und Kontrolle unmittelbare Wirkung für Eigentümer, Verwaltungen und Investoren. Wo Neuvermietungen knappes Angebot treffen, verschiebt sich der Druck vom Bestand auf den Markteintritt. Genau dort will der Gegenvorschlag mit mehr Transparenz ansetzen, während die Initiative eine systematische Kontrolle missbräuchlicher Mieten in der Verfassung verankern will.
Streit um Wirkung und Aufwand
Die Fronten verlaufen inzwischen quer durch die Branche. Der Bundesrat begründet seine Ablehnung der Initiative mit dem hohen Aufwand eines automatischen Kontrollsystems und will stattdessen klarere und nachvollziehbare Regeln schaffen. Kritiker aus der Immobilienwirtschaft warnen ebenfalls vor zusätzlicher Bürokratie und bestreiten, dass strengere Mietzinskontrollen das Angebotsproblem lösen.
Für die Immobilienwirtschaft ist damit vor allem eines klar. Die Wohnungsknappheit bleibt nicht bloss eine Bau- und Angebotsfrage, sondern wird immer stärker im Mietrecht ausgetragen. Der nächste konkrete Schritt ist die Petitionseinreichung in Bern am 13. Oktober 2026. Danach dürfte sich der Konflikt in den eidgenössischen Räten weiter zuspitzen, wenn der Gesetzgebungsentwurf zum indirekten Gegenvorschlag vorliegt.
