Bern legt die Lunte an ältere Mietshäuser
Bern bringt eine Sanierungspflicht für energetisch schwache Gebäude auf den Tisch. Wer heute eine Liegenschaft mit GEAK E, F oder G hält, müsste je nach Klasse innert 10, 15 oder 20 Jahren mindestens Gebäudehülle D erreichen. Für Eigentümer wächst der Kostendruck, für Mietende die Gefahr höherer Mieten.
Der Bundesrat hat den Bericht am 2. September 2026 gutgeheissen, leitet daraus aber noch keinen direkten Antrag für neue oder angepasste Gesetze ab. Trotzdem ist der Mechanismus bereits klar umrissen. Die Kantone müssten eine allfällige Vorschrift in ihre Energiegesetze übernehmen, und die Fristen würden erst ab diesem Inkrafttreten laufen.
Im bevorzugten Modell trifft die Pflicht gezielt die schwächsten Gebäudehüllen. Häuser mit GEAK G müssten innert 10 Jahren auf mindestens D saniert werden, Gebäude mit GEAK F innert 15 Jahren und Gebäude mit GEAK E innert 20 Jahren. Der Bericht bezeichnet diese kombinierte Förder- und Forderstrategie als bestmögliches Umsetzungskonzept, obwohl für eine Umsetzung auf Bundesebene laut Bericht schon heute die verfassungsrechtliche Grundlage fehlt und eine koordinierte Umsetzung durch die Kantone als anspruchsvoll gilt.
Kosten treffen zuerst den Altbestand
Für die Immobilienwirtschaft brisant ist die Finanzlücke. Das vom SVIT Schweiz zitierte Umsetzungskonzept rechnet mit zusätzlichen Mehrinvestitionen von rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr, während Bund und Kantone für eine verstärkte Förderung ambitionierter Gesamtsanierungen nur rund 90 Millionen Franken pro Jahr vorsehen. Genau diese Differenz macht aus einer energiepolitischen Debatte ein Mietthema, weil Eigentümer umfangreiche Hüllensanierungen finanzieren müssten, bevor über Erträge, Tragbarkeit und Mietzinsfolgen verhandelt wird.
Der Druck konzentriert sich auf den älteren Wohnungsbestand. In der Schweiz stehen rund 3,1 Millionen Gebäude, davon dienen rund zwei Drittel dem Wohnen. Rund 60 Prozent der gesamten Energiebezugsflächen von Wohngebäuden wurden vor 1980 erstellt, und mehr als die Hälfte der Gebäudehüllenelemente ist bis heute nicht saniert. Dort liegt aus Sicht des Bundes der grösste Hebel, weil Raumwärme mit 70 Prozent und Warmwasser mit 16 Prozent den Energieverbrauch in Wohn- und Dienstleistungsgebäuden dominieren.
Förderung bleibt politisch unsicher
Zusätzliche Brisanz erhält die Vorlage durch das Gebäudeprogramm. Das Parlament hat im März 2026 beschlossen, das kantonale Gebäudeprogramm weiterzuführen, aber reduziert. Im Bundesratsbericht selbst steht zudem, dass das Programm nach dem Entscheid zum Entlastungspaket 27 neu konzipiert werden muss. Damit ist offen, wie eine spätere Pflicht finanziell abgefedert würde, falls Parlament und Kantone den Vorschlag weiterverfolgen.
Branche warnt vor Kostenwelle
SVIT Schweiz lehnt die vorgeschlagene Sanierungspflicht für die GEAK-Klassen E, F und G ab und warnt vor einer einseitigen Belastung von Eigentümerschaften und Mietenden. Der Verband verweist auch darauf, dass laut Bericht rund die Hälfte der Gebäude mit bestehendem GEAK in die betroffenen Klassen fällt. Positiv bewertet er lediglich, dass der Bundesrat auf das ursprünglich verlangte 80-Prozent-Ziel verzichtet und die Fristen gestaffelt hat. Als nächster Konfliktpunkt gilt damit weniger das Ziel als die Frage, wer die Sanierungsrechnung am Ende trägt.