Arboner Seeprojekt bleibt vorerst blockiert
Am Arboner Seeufer verschiebt sich die Entwicklung des ehemaligen Metropol-Areals weiter. Der Gestaltungsplan für die zwei 43 Meter hohen Riva-Türme ist auch im Juli 2026 nicht rechtskräftig, weil die Verfahren um die Einsprache des Thurgauer Heimatschutzes nun bis vor Bundesgericht getragen werden.
Der Gestaltungsplan wurde am 18. Juni 2023 an der Urne angenommen, doch bis Mitte Juli 2026 können für das Vorhaben weiterhin keine rechtsverbindlichen Baubewilligungen erteilt werden. Die Stadt Arbon führt den Plan nach wie vor als nicht rechtskräftig, weil Rechtsmittel hängig sind.
Im Zentrum steht derzeit noch nicht die materielle Beurteilung der Hochhäuser, sondern die Frage, ob der Thurgauer Heimatschutz im Verfahren überhaupt einsprache- und rekursberechtigt ist. Damit entscheidet sich vor Bundesgericht zunächst, wer im weiteren Verlauf des Falls formell mitreden darf. Für die Projektentwicklung ist das mehr als eine Nebenfrage, weil ohne abgeschlossene Verfahren weder Terminplanung noch baurechtliche Umsetzung verlässlich werden.
Formale Frage mit realer Wirkung
Das Projekt auf dem ehemaligen Metropol-Areal sieht zwei 43 Meter hohe Gebäude am Seeufer vor. Die Vorlage wurde nach Referendum, Einsprachen und parlamentarischer Behandlung der Stimmbevölkerung unterbreitet und erhielt 2023 ein Ja. Trotzdem blieb der Rechtsweg offen. Gerade bei ortsbildsensiblen Lagen zeigt der Fall, dass ein politischer Entscheid allein noch keine baureife Grundlage schafft.
Zusätzliche Brisanz erhält das Verfahren durch die Forderung des Heimatschutzes nach einer Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission. Der Verband hält das Vorhaben wegen des geschützten Ortsbilds für problematisch und verweist in seinem Jahresbericht 2024 darauf, dass die betroffene Parzelle im ISOS aufgeführt sei. Ob und in welcher Form eine solche fachliche Beurteilung später noch eine Rolle spielt, ist allerdings noch offen, weil aktuell zuerst die Parteistellung geklärt wird.
Auch das Ersatzprojekt bleibt umstritten
Neben dem Gestaltungsplan ist auch das Alternativprojekt weiter nicht befriedet. Für die viergeschossige Überbauung in Regelbauweise mit 48 Eigentumswohnungen und Tiefgarage hatte die Stadt Arbon im Mai 2023 eine Baubewilligung erteilt. Gemäss Berichten aus Arbon wurde der Thurgauer Heimatschutz in diesem Verfahren vom Verwaltungsgericht mit Entscheid vom 11. März 2026 als nicht rekursberechtigt betrachtet und will den Fall ebenfalls an die nächste Instanz weiterziehen. Damit bleibt das prominente Seegrundstück auf zwei Verfahrensachsen blockiert.
Für Eigentümer, Behörden und mögliche Käufer bedeutet das anhaltende Rechtsunsicherheit auf einer der markantesten Entwicklungsflächen am Arboner Ufer. Selbst nach dem Volksentscheid ist damit weiter offen, ob das Areal dereinst mit Hochhäusern, mit einer niedrigeren Wohnüberbauung oder erst nach weiteren Jahren des Instanzenwegs entwickelt werden kann.