Altbauten geraten in Bern unter Sanierungsdruck
Bern treibt die Debatte um eine Sanierungspflicht für ineffiziente Altbauten voran. Der Bundesrat hat am 2. September 2026 einen Bericht gutgeheissen, der über kantonale Energiegesetze verbindliche Fristen bis GEAK-Klasse D skizziert. Ob daraus mehr als ein Konzept wird, hängt aber am Fördergeld und am Entlastungspaket 27.
Der Bericht, den der Bundesrat am 2. September 2026 gutgeheissen hat, ist noch kein neuer Erlass und auch kein fertiger Sanierungsbefehl. Er beschreibt vielmehr ein Umsetzungskonzept zur Motion Eymann, das mangels direkter Bundeskompetenz vor allem über künftige kantonale Energiegesetze laufen müsste.
Genau dort liegt der heikle Punkt. Empfohlen wird eine kombinierte Förder- und Forderstrategie, die sich auf die energetisch schwächsten Gebäude konzentriert. Für Häuser mit GEAK-Klasse G wären nach Inkrafttreten des jeweiligen kantonalen Energiegesetzes zehn Jahre vorgesehen, für Klasse F 15 Jahre und für Klasse E 20 Jahre. Ziel wäre jeweils mindestens GEAK-Klasse D bei der Gebäudehülle.
Der Hebel trifft den alten Bestand
Der Bund setzt bei jenem Gebäudeteil an, der den grössten energetischen Nachholbedarf aufweist. Rund 60 Prozent der Energiebezugsflächen von Wohngebäuden wurden vor 1980 erstellt, und mehr als die Hälfte der Gebäudehüllenelemente ist bis heute nicht saniert. Für Eigentümer älterer Wohnliegenschaften würde der regulatorische Druck damit zuerst bei Nachweispflichten, Zustandsbewertungen und später bei kantonalen Sanierungsvorgaben steigen.
Gleichzeitig hält der Bericht fest, dass das politische Ziel einer Reduktion der Energieverluste um 80 Prozent mit keinem der geprüften Pakete erreicht wird. Dafür wäre eine flächendeckende Sanierung aller Gebäude auf GEAK-Klasse A oder ein vergleichbares Minergie-Niveau nötig. Selbst eine strengere Pflicht auf GEAK-Klasse B erscheint dem Bericht in der Praxis kaum realisierbar.
Förderung bleibt die offene Flanke
Brisant ist der Vorstoss vor allem wegen der Finanzierung. Aus dem Bericht wird ausdrücklich kein direkter Antrag auf neue Rechtserlasse, zusätzliche Finanzmittel oder personelle Ressourcen abgeleitet. Zugleich verweist der Bundesrat darauf, dass das Gebäudeprogramm nach dem Entscheid des Parlaments zum Entlastungspaket 27 im Frühling 2026 neu konzipiert werden muss und seine künftige Ausgestaltung noch nicht im Detail feststeht.
Das schafft einen Widerspruch, der für den Markt zentral ist. Die vorgeschlagene Strategie setzt auf verbindlichere Vorgaben für schlechte Gebäude und gleichzeitig auf stärkere Förderung, soziale Abfederung oder einen energetischen Erneuerungsfonds. Doch gerade diese Förderarchitektur ist politisch noch nicht ausbuchstabiert. Dabei ist das Volumen bereits heute beträchtlich. Bund und Kantone haben 2025 im Gebäudeprogramm 516,4 Millionen Franken ausbezahlt und zusammen mit dem Impulsprogramm 636,4 Millionen Franken verpflichtet.
Für Eigentümer beginnt die Vorlaufzeit
Wer einen älteren Bestand hält, sollte die Debatte deshalb nicht als fernes Bundespapier abtun. Wenn Kantone die vorgeschlagenen Vorgaben übernehmen, würde die heute weitgehend freiwillige energetische Aufwertung deutlich verbindlicher. Noch ist offen, wann und in welcher Form dieser Schritt politisch mehrheitsfähig wird. Klar ist aber bereits, wo der Bund den Hebel ansetzen will und welche Gebäude zuerst unter Druck geraten.