Ablehnung der Objektsteuer auf Zweitwohnungen durch Thurgauer Regierung

Februar 2024

Der Thurgauer Regierungsrat hat sich deutlich gegen die Einführung einer Objektsteuer für Zweitliegenschaften positioniert, ein Schritt, der die Unterstützung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) findet. Diese Entwicklung folgt auf eine parlamentarische Initiative, die einen radikalen Wandel in der Besteuerung des Eigenmietwerts vorschlägt. Ziel ist es, bei einer Nichtbesteuerung des Eigenmietwerts den Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, für hauptsächlich selbst genutzte Zweitliegenschaften erhöhte Liegenschaftssteuern zu erheben.

In seiner offiziellen Stellungnahme zur Vorlage äussert der Regierungsrat jedoch erhebliche Bedenken und schliesst sich der skeptischen Ansicht der FDK an. Die FDK erkennt zwar die Intention hinter dem Vorschlag für einen Systemwechsel an, warnt jedoch vor den potenziellen finanziellen Risiken für Berg- und Tourismuskantone sowie den möglichen Implikationen für den nationalen Finanzausgleich. Die Einführung einer Objektsteuer würde zudem praktische Herausforderungen in der Abgrenzung und zusätzliche Kosten bei der Umsetzung mit sich bringen. Die Mehrheit der FDK sieht keinen aktuellen Bedarf, das bestehende System der Wohneigentumsbesteuerung zu überarbeiten, da die Besteuerung des Eigenmietwerts aus verfassungsrechtlichen, ökonomischen und systematischen Gründen als angemessen betrachtet wird.

Darüber hinaus hebt der Regierungsrat hervor, dass eine Anpassung der kantonalen Steuergesetzgebung notwendig wäre, was den legislativen Prozess erheblich in die Länge ziehen könnte. Es besteht das Risiko, dass zum Zeitpunkt der möglichen Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung auf Zweitwohnungen noch keine rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung einer Objektsteuer existieren.

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