Berlin treibt Enteignungspläne bis an den Rand des Rechts

Berlin steuert auf einen wohnungspolitischen Kraftakt zu. Linke, Grüne und SPD wollen bis zu 160’000 Wohnungen grosser Konzerne vergesellschaften und die Entschädigung auf 16 Milliarden Euro deckeln. Für Eigentümer, Investoren und Neubauprojekte wächst damit ein politisches und rechtliches Risiko weit über die Stadt hinaus.
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Berlin treibt Enteignungspläne bis an den Rand des Rechts

Darum gehts

KI-generiert
  • Berlin will bis zu 160’000 Wohnungen vergesellschaften.
  • Die Entschädigung ist auf 16 Milliarden Euro gedeckelt.
  • Der Konflikt erhöht das Investitionsrisiko im Wohnungsmarkt.

Der Vorstoss steht nicht mehr nur als Parole im Raum, sondern als konkreter Teil der geplanten Regierungsbildung. Im Sondierungsergebnis von Linke, Grünen und SPD sollen private Wohnungskonzerne in Berlin künftig höchstens 10’000 Wohnungen besitzen dürfen. Betroffen wären laut den Verhandlern rund 150’000 bis 160’000 Wohnungen von fünf grossen Gruppen. Ein Vergesellschaftungsgesetz soll erst Mitte 2028 ins Abgeordnetenhaus kommen, auf Basis eines Finanzierungskonzepts, das 2027 vorliegen soll.

Damit verschiebt sich der Konflikt von der Symbolpolitik in die Investitionsrealität. Für Bestandshalter stellt sich die Frage nach dem Wert ihrer Berliner Portfolios neu, für Projektentwickler und Kapitalgeber jene nach der Verlässlichkeit des regulatorischen Rahmens. Die geplante Obergrenze von 16 Milliarden Euro für Entschädigungen ist politisch gesetzt, juristisch aber noch nicht abgesichert.

Wahlgewinn mit harter Wohnagenda
Die Linke hat die Berliner Abgeordnetenhauswahl im September 2026 mit dem Thema Wohnen gewonnen und die Vergesellschaftung grosser Bestände zur Kernbedingung für Koalitionsgespräche gemacht. Bemerkenswert ist die Drehung der SPD. Noch im Wahlkampf hatte Spitzenkandidat Steffen Krach Enteignungen abgelehnt, nun trägt seine Partei den Sondierungskompromiss mit. Für den Wohnungsmarkt bedeutet das eine politische Zäsur, weil aus einem seit Jahren umstrittenen Volksbegehren erstmals ein realistischer Regierungspfad geworden ist.

Bund und Land geraten frontal aneinander
Parallel versucht die Bundesregierung, Vergesellschaftungen privater Mietwohnungsbestände auf Länderebene gesetzlich zu blockieren. Das Vorhaben wurde nach Angaben der Bundesregierung Anfang Juli 2026 im Koalitionsausschuss angekündigt. Berlin steuert damit auf einen doppelten Konflikt zu, erstens über die Verfassungsfrage und zweitens über die Kompetenz zwischen Bund und Ländern. Gerade für institutionelle Anleger ist diese Gemengelage heikel, weil sie Rechtsunsicherheit nicht nur für Bestände, sondern auch für künftige Wohninvestitionen in Deutschland insgesamt erzeugt.

Vonovia und andere Eigentümer im Visier
Im Zentrum stehen nach Berliner Medienberichten unter anderem Vonovia, Adler, Heimstaden, Covivio und die DVI-Gruppe. Besonders gross wäre der Eingriff bei Vonovia, weil das Unternehmen in Berlin über einen sehr umfangreichen Bestand verfügt und die Vergesellschaftung bereits als verfassungswidrig zurückweist. Klar ist auch, dass die Umsetzung Jahre dauern dürfte. Schon 2021 hatte ein nicht bindender Volksentscheid zur Vergesellschaftung eine Mehrheit von rund 59 Prozent erreicht. Dennoch wurde bislang kein einziges Wohnungsunternehmen enteignet. Jetzt liegt der Unterschied darin, dass der politische Wille erstmals in eine mögliche Regierungsvereinbarung übersetzt wird.

Für den Neubau löst Berlin das Kernproblem nicht
Die Enteignungsdebatte trifft auf einen Markt mit massiv gestiegenen Mieten und chronischem Wohnungsmangel. Sie vergrössert den öffentlichen Wohnungsbestand nicht automatisch und ersetzt keinen zusätzlichen Neubau. Für die Immobilienbranche ist deshalb weniger die Symbolik entscheidend als die Folgefrage, ob Berlin gleichzeitig genügend Planungssicherheit für neue Projekte schafft. Genau daran entzündet sich der zentrale Zweifel an diesem Kurs.