Der Engpass zeigt sich trotz rechnerisch ausreichender Bauzonen. Viele Flächen sind für Unternehmen nicht oder nur schwer verfügbar, obwohl Beschäftigung und Bevölkerung weiter zulegen. Genau dort setzt die Berichterstattung 2026 zum kantonalen Richtplan an, die die Regierung dem Kantonsrat vorgelegt hat.
Im Jahr 2024 lebten rund 540’000 Personen im Kanton St. Gallen, 2023 wurden rund 318’000 Beschäftigte gezählt. Von 2020 bis 2024 entfielen rund 58 Prozent des Bevölkerungswachstums auf urbane Verdichtungsräume. Beim Beschäftigungswachstum waren es von 2019 bis 2023 rund 69 Prozent. Mehr als drei Viertel des Bevölkerungszuwachses erfolgten in bereits überbauten Gebieten.
Verdichtung funktioniert nur teilweise
Diese Zahlen stützen die Richtung des Richtplans bei der Innenentwicklung. Bestehende Siedlungsflächen werden intensiver genutzt, unbebaute Bauzonen nahmen ab. Beim Wohnen bleibt die räumliche Verteilung aber hinter dem kantonalen Ziel zurück. Der Raumtyp Landschaft mit kompakten Siedlungen wuchs stärker als vorgesehen, während die urbanen Verdichtungsräume einen kleineren Anteil am Bevölkerungswachstum erreichten als geplant.
Arbeitszonen werden zum Flaschenhals
Grösser ist der Druck bei den Arbeitszonen. Für Betriebserweiterungen und neue Ansiedlungen fehlen laut Regierung geeignete, kurzfristig verfügbare Areale. Der Kanton will die Arbeitszonenbewirtschaftung deshalb weiterentwickeln. Dieses Thema ist im Richtplan bereits verankert. Auf der kantonalen Richtplanseite ist der Richtplantext mit Stand Mai 2026 publiziert, und Anfang 2026 stellte der Kanton zudem einen Grundlagenbericht zur Arbeitszonenbewirtschaftung bereit.
Richtplan wird erneut umgebaut
In den kommenden Jahren folgt eine Gesamtüberprüfung des Richtplans. Im Zentrum stehen die Überarbeitung des Berechnungsmodells für das Siedlungsgebiet, die Umsetzung der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes sowie eine neue Prüfung der regionalen Wachstumsannahmen und ihrer Gewichtung. Gemeinden, Regionen und betroffene Organisationen sollen früh einbezogen werden. Parallel dazu läuft die laufende Richtplanpflege weiter. Das Bundesamt für Raumentwicklung führt für St. Gallen die Genehmigung der Richtplananpassung 2025 durch das UVEK am 8. Mai 2026 bereits als vollzogen.
Für Eigentümer, Entwickler und Gemeinden ist die Botschaft klar. Die nächste Richtplanrunde dreht sich nicht nur um dichtere Siedlungen, sondern vor allem um die Frage, wo im Kanton kurzfristig nutzbare Flächen für Produktion, Gewerbe und betriebliche Expansion tatsächlich mobilisiert werden können.
