Zürich befreit 4000 Wohnungen aus dem ISOS Stau

In Zürich fällt ein zäher Bremsklotz für den Wohnungsbau. Der Bundesrat hat die Regeln zur Anwendung des ISOS am 18. September 2026 angepasst und setzt sie per 1. November 2026 in Kraft. Damit erhalten blockierte Projekte wieder bessere Chancen im Bewilligungsverfahren.

Zürich, September 2026

Der Eingriff aus Bern betrifft zwei Verordnungen zugleich. Der Bundesrat hat am 18. September 2026 die VISOS und die Raumplanungsverordnung angepasst, um die Anwendung des ISOS zu präzisieren und Planungs- sowie Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Für Zürich trifft das einen besonders sensiblen Punkt, weil dort rund 75 Prozent des Siedlungsgebiets mit ISOS-Schutzzielen belegt sind.

Genau an dieser Direktanwendung hatte sich der Wohnungsbau festgefressen. Sobald bei einem Bauvorhaben neben dem kommunalen Verfahren auch eine Bundesaufgabe berührt war, griff die ISOS-Prüfung unmittelbar. Nach Angaben von SRF waren dadurch in der Stadt Zürich Projekte für rund 4000 Wohnungen blockiert.

Mehr Spielraum im Bewilligungsverfahren
Die Neuregelung soll Ortsbildschutz und Innenverdichtung besser austarieren. Der Bund will den Handlungsspielraum von Kantonen und Gemeinden klarer fassen, die Erhaltungsziele verständlicher machen und so die Verfahren berechenbarer machen. Für Bauträgerschaften, Genossenschaften und Eigentümerschaften wächst damit vor allem die Planungs- und Rechtssicherheit.

Die Stadt Zürich hatte den Druck auf dieses Thema schon vor der Verordnungsänderung öffentlich gemacht. Seit September 2025 kann sie die Erstbeurteilung bei der ISOS-Direktanwendung wieder selbst vornehmen, was die Beratung und den Ablauf im Baubewilligungsverfahren aus einer Hand ermöglicht. Die bundesrätliche Revision geht nun weiter, weil sie den rechtlichen Rahmen selbst nachjustiert.

Entscheid mit Wirkung ab November
Die Änderungen treten am 1. November 2026 in Kraft. Ob die blockierten Vorhaben danach sofort durchrutschen, ist offen, denn jedes Projekt muss weiterhin die jeweiligen Schutz- und Bewilligungsanforderungen erfüllen. Klar ist aber, dass der Bundesrat die bisherige Praxis bewusst gelockert hat, um Wohnbau und innere Verdichtung in Städten wie Zürich weniger häufig am Ortsbildschutz scheitern zu lassen.

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