Bern zieht bei herrenlosen Parzellen die Notbremse
Der Berner Regierungsrat will die Regeln für herrenloses Land und herrenlose Grundstücke neu ordnen. Nicht kultivierbare Flächen wie Felsen und Gletscher sollen den Einwohnergemeinden gehören. Bei eigentümerlosen Wegstücken, Acker- oder Industrieflächen sollen die Gemeinden ein Vorerwerbsrecht erhalten. Die Vorlage liegt nun beim Grossen Rat.
Die Revision betrifft zwei unterschiedliche Fälle. Beim sogenannten herrenlosen Land geht es um Felsen, Schutthalden, Firne, Gletscher und andere nicht kultivierbare Flächen, die teilweise noch nicht im Grundbuch erfasst sind. Herrenlose Grundstücke dagegen sind bereits vermessene und eingetragene Parzellen, die keine Eigentümerschaft mehr haben.
Gemeinden erhalten mehr Kontrolle
Für das nicht kultivierbare Land soll die Revision die Grundlage schaffen, um die Flächen vollständig zu vermessen und ins Grundbuch aufzunehmen. Nach dem Vorschlag des Regierungsrates sollen sie ins Eigentum der jeweiligen Einwohnergemeinden übergehen. Dreizehn der fünfzehn betroffenen Gemeinden im Berner Oberland hatten sich für diese Lösung ausgesprochen.
Die Gemeinden könnten über diese Flächen jedoch nicht frei verfügen. Das Land soll öffentlich zugänglich bleiben und weiterhin dem Gemeingebrauch dienen. Eine Übertragung an Private wäre nur ausnahmsweise mit kantonaler Bewilligung möglich. Die Nutzungsrechte an Wasserkraft und Erdwärme sollen beim Kanton bleiben.
Mehr Einfluss erhalten die Gemeinden auch bei herrenlosen Grundstücken. Dazu können etwa Wegstücke, Wald- und Ackerflächen oder Industriegelände gehören. Vorgesehen ist ein Vorerwerbsrecht der Einwohnergemeinde. Eine Übertragung an Private wäre nur noch mit ihrer Zustimmung möglich.
Für die Immobilien- und Standortpraxis ist dies relevant. Auch kleine oder zunächst wenig bedeutende Parzellen können für Zufahrten, Erschliessungen oder die spätere Entwicklung eines Areals wichtig werden. Die Gemeinden erhielten damit ein Instrument, um ihre langfristigen Interessen zu sichern.
Aus einer Lücke wurde ein Politikum
Der Kanton beschäftigt sich bereits seit 2021 mit der gesetzlichen Regelung. Ein erster Vorschlag sah vor, das herrenlose Land dem Kanton zuzuweisen. Der Grosse Rat wies die Vorlage 2022 zurück und verlangte weitere Abklärungen sowie eine stärkere Einbindung der betroffenen Gemeinden.
Im Dezember 2025 schickte der Regierungsrat eine überarbeitete Vorlage in die Vernehmlassung. Sie enthielt neben der neuen Eigentumsregelung für nicht kultivierbares Land auch Bestimmungen zu herrenlosen Grundstücken.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema durch Jonas Lauwiner, der sich selbst als «König der Schweiz» bezeichnet. SRF berichtete im Dezember 2025, dass er rund 150 herrenlose Liegenschaften in mehreren Kantonen besitzt, darunter Wege, Waldstücke, Ackerflächen und Industriegelände. Die Fälle zeigen, wie vermeintlich unbedeutende Grundstücke bei Erschliessungen, Nachbarschaftsfragen oder der Entwicklung eines Standorts plötzlich relevant werden können.
Am 13. August 2026 hat der Regierungsrat die überarbeitete Vorlage zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Dieser soll sie voraussichtlich in der Wintersession 2026 beraten. Ob und in welcher Form die neuen Eigentums- und Vorerwerbsregeln in Kraft treten, entscheidet nun das Parlament.