Zürichs Billigwohnungen geraten unter Lohndruck

18 Prozent der überprüften Zürcher Stadtwohnungen liegen über der Einkommensgrenze, doch Konsequenzen drohen nach heutigem Recht erst später. Genau dort setzen zwei Motionen vom 19. August 2026 an. Sie wollen höhere Mieten für Besserverdienende und das Ende der 15-Prozent-Toleranz.

Zürich, September 2026

Der Streit dreht sich um einen Mechanismus, der in Zürich bisher bewusst träge gebaut ist. Für freitragende städtische Wohnungen wird nicht jedes einzelne Mietverhältnis sofort sanktioniert, wenn das Einkommen steigt. Die Stadt prüft zuerst, ob mehr als 15 Prozent der Mietenden die Vorgaben überschreiten, und rechnet dafür mit einem Dreijahresdurchschnitt. Darum greift die heutige Regel frühestens nach mehreren Auswertungsjahren.

Genau diesen Puffer wollen FDP, SVP und Mitte politisch knacken. Im Gemeinderat Zürich wurden am 19. August 2026 die Motionen 2026/458 und 2026/459 eingereicht. Sie verlangen, den Mietzins an die Einkommensentwicklung der Mieterschaft zu koppeln und die 15-Prozent-Grenze zu streichen. Aus einer Kontrollregel würde damit ein direkter Preishebel für den städtischen Wohnungsbestand.

18 Prozent reichen noch nicht für Eingriffe
Auslöser ist die jüngste Auswertung zu den städtischen Wohnungen. In 1’400 von 7’700 überprüften Wohnungen lagen die Einkommen über der zulässigen Grenze. Das entspricht rund 18 Prozent. Trotzdem müssen diese Haushalte vorerst weder ausziehen noch automatisch mehr bezahlen, weil die Stadt Schwankungen ausdrücklich toleriert und die Quote nicht punktuell, sondern über drei Jahre beurteilt.

Für die betroffenen Wohnungen gilt Kostenmiete. Die Stadt vermietet diesen Bestand also nicht gewinnorientiert, sondern nach gemeinnützigen Vorgaben. Während der Mietdauer ist die Einkommensgrenze erst verletzt, wenn das massgebende Einkommen über 70’000 Franken liegt und zugleich mehr als das Sechsfache des Bruttojahresmietzinses beträgt. Die bürgerlichen Vorstösse zielen damit nicht auf einen kleinen Vollzugsfehler, sondern auf die Grundlogik der Bewirtschaftung.

Aus Kostenmiete würde ein Steuerungsinstrument
Der politische Sprengstoff liegt in der Folge für den Bestand. Wenn steigende Einkommen direkt zu höheren Mieten führen, verändert sich die Funktion städtischer Wohnungen. Sie wären dann weniger ein langfristig günstiges Segment mit sozialer Durchmischung und stärker ein Modell, das Einkommenssprünge laufend abschöpft. Laut Vorstoss soll die Erhöhung aber gedeckelt bleiben und höchstens bis zur ortsüblichen Miete vergleichbarer Objekte reichen.

Widerstand ist bereits absehbar. Auf linker Seite gibt es offene Ablehnung gegen eine Einkommensmiete in städtischen Wohnungen. Für Eigentümerin, Bewirtschafterin und Politik ist das keine technische Korrektur, sondern eine Grundsatzfrage über Zweck und Steuerung des kommunalen Wohnungsbestands. Die Debatte im Stadtparlament dürfte 2027 an Schärfe gewinnen, sobald weitere Auswertungen zur Vermietungsverordnung vorliegen.

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