Zürich bündelt Wirtschaftsförderung in einem Gesetz

Bisher war die Standortförderung im Kanton Zürich auf verschiedene Regelwerke verteilt. Jetzt kommt Ordnung ins System. Ein neues Gesetz fasst alles zusammen und setzt damit ein klares Zeichen an Unternehmen, Investoren und Forschungseinrichtungen.

Carmen Walker Späh, Bild: Staatskanzlei ZH

Mai 2026

Der Weg war lang. Die Volkswirtschaftsdirektion entwickelte die Gesetzesgrundlage seit 2020, die Vernehmlassung lief 2022, im Herbst 2025 stimmte der Kantonsrat mit 114 zu 59 Stimmen zu. Am 30. April 2026 setzt der Regierungsrat das Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz per 1. Juli 2026 in Kraft. Was vorher Stückwerk war, hat jetzt eine klare gesetzliche Heimat.

Was das Gesetz bündelt
Das Gesetz fasst sechs zentrale Aufgabenbereiche unter einem Dach zusammen, die Standortentwicklung, Stärkung der Innovationsfähigkeit, Pflege ansässiger Unternehmen, Ansiedlung neuer Betriebe, Standortpromotion und wirtschaftliche Aussenbeziehungen. Zugleich wird das bisherige Gesetz zur administrativen Entlastung aufgehoben und vollständig integriert. Damit endet ein Doppelspurrennen zwischen zwei separaten Regelwerken.

Der Druck dahinter
Energieknappheit, Fachkräftemangel, die OECD-Mindeststeuer und das ungeklärte Verhältnis zur EU setzen den Wirtschaftsstandort Zürich unter Druck. Eine gesetzlich verankerte Standortförderung soll die Reaktionsfähigkeit des Kantons erhöhen und sicherstellen, dass Massnahmen schnell und zielgerichtet umgesetzt werden können. Das Gesetz enthält auch eine Grundlage, damit sich der Kanton rasch an Bundesprogrammen zur Krisenunterstützung beteiligen kann.

Unternehmensentlastung als Kernstück
Die bisherige Koordinationsstelle wird zur Fachstelle Unternehmensentlastung aufgewertet. Sie prüft künftig systematisch alle neuen und geänderten kantonalen Gesetze und Verordnungen auf ihre Auswirkungen auf Unternehmen. Die sogenannte Regulierungsfolgenabschätzung hat ein klares Ziel, unternehmensfreundliche Regulierungen und ein digital abgewickelter Vollzug, der Zeit und Aufwand spart.

Zürich als Vorbild
Damit positioniert sich Zürich als Kanton, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit nicht dem Zufall überlässt. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh hat das Gesetz massgeblich geprägt, es ist eines der letzten grossen Projekte ihrer zwölf Amtsjahre. Der Startschuss fällt am 1. Juli 2026, in dem Moment, in dem Walker Späh ihr Regierungspräsidialjahr bereits läuft.

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