Thurgau drückt Baugesuche ins Portal
Im Thurgau soll das Baubewilligungsverfahren digital werden. Der Regierungsrat schickt dafür Anpassungen von Gesetz und Verordnung in die Vernehmlassung bis 11. Dezember 2026. Für Gemeinden, Planer und Bauherrschaften geht es um neue Abläufe, digitale Rechtsverbindlichkeit und zusätzliche Systemkosten ab 2027.
Der Schritt geht über ein neues Eingabeformular hinaus. Der Kanton will den bisherigen Schriftlichkeitsgrundsatz im Baubewilligungs-, Einsprache- und Nutzungsplanverfahren aufbrechen und die digitale Einreichung über eBau rechtlich sauber verankern. Parallel dazu soll mit ePlan auch das Nutzungsplanverfahren medienbruchfrei digital abgewickelt werden.
Bereits heute ist eBau im Kanton Thurgau online, allerdings erst in einer Pilotphase und schrittweise je nach Gemeinde verfügbar. Die nun laufende Vernehmlassung zielt deshalb auf die rechtliche Basis für einen breiteren Rollout. Kernpunkt ist, dass digitale Eingaben und digitale Verfahrensschritte im Bau- und Planungsrecht nicht mehr bloss ein technischer Zusatz bleiben, sondern verbindlicher Teil des Verfahrens werden.
Rechtskraft wandert zu den Geodaten
Besonders weit reicht die geplante Änderung bei den Nutzungsplänen. Künftig sollen die digitalen Daten rechtsverbindlich sein, während Pläne nur noch als grafische Auszüge aus den raumbezogenen Geodaten erstellt werden. Damit reagiert der Kanton auf ein altes Problem der Planungspraxis, wenn Planbild und Datensatz voneinander abweichen. Für Gemeinden, Eigentümer und Planungsbüros wird damit entscheidend, dass Geodaten sauber nachgeführt und verfahrensfest geführt werden.
Hinzu kommen materielle Präzisierungen in den Zonenplänen. Strassen, Wege und Eisenbahnflächen sollen einer Verkehrszone innerhalb oder ausserhalb der Bauzone zugewiesen werden. Gewässer sind nach einheitlichen Kriterien auszuscheiden. Das erhöht den technischen und rechtlichen Anspruch an die digitale Planführung, schafft aber zugleich eine klarere Grundlage für Verfahren und spätere Rechtsmittel.
Digitalisierung hat ihren Preis
Für die Entwicklung und Einführung von eBau und ePlan rechnet der Kanton mit einmaligen Kosten von rund 1,2 Mio. Franken. Diese Summe ist laut den Unterlagen durch das Projekt gedeckt, wobei sich die Politischen Gemeinden mit insgesamt 590’000 Franken beteiligen. Ab 2027 fallen nach heutigem Stand jährlich rund 250’000 Franken für Support, Wartung, Betrieb und Weiterentwicklung an, je zur Hälfte getragen von Kanton und Gemeinden.
Offen bleibt ein heikler Kostenpunkt auf kommunaler Ebene. Die Nachrüstung der digitalen Baugesuchsverwaltungs-Software für den Anschluss an das Portal hängt vom jeweiligen Anbieter ab, und dazu liegen dem Kanton keine Gesamtkosten vor. Gerade für Gemeinden entscheidet sich damit erst im Vollzug, wie teuer der digitale Umbau der Verfahren am Ende tatsächlich wird.