Standortförderung Bern ergänzt Förderkriterien

Bern, Juni 2023

Die Standortförderung des Kantons Bern legt bei der Vergabe ihrer Leistungen zur Unterstützung von Unternehmen künftig auch Kriterien für Nachhaltigkeit an. Dazu müssen antragstellende Firmen Fragen zu Aspekten der Kreislaufwirtschaft beantworten.

Die Standortförderung des Kantons Bern wird künftig auch die Umweltleistungen eines Unternehmens bewerten, das Unterstützung beantragt. Entsprechende Nachhaltigkeitselemente hat sie jetzt in ihre Beurteilungskriterien aufgenommen. Die anderen Kriterien, die bisher angelegt wurden, bleiben laut einer Mitteilung der Kantonsverwaltung weiterhin gültig. Insbesondere gelte dies für die beiden Schlüsselkriterien Innovationsgehalt des Investitionsprojekts und Wertschöpfung für die bernische Wirtschaft.

Entsprechend den neuen Massgaben werden Firmen neu dazu aufgefordert, einen Online-Fragebogen zur Selbsteinschätzung auszufüllen. Wie es heisst, zielen die Fragen auf wichtige Aspekte der Kreislaufwirtschaft. Unternehmen, die weniger als 25 Prozent erreichen, müssen Verbesserungsmassnahmen ergreifen, ehe sie für eine Förderung infrage kommen. Jedoch geht die Standortförderung davon aus, dass dieser Wert parallel zu den wachsenden Anforderungen an die Nachhaltigkeit steigen wird.

Der Fragebogen sei ein einfaches Instrument für Betriebe, die eine schnelle Bilanz ihrer Massnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit und der Kreislaufwirtschaft ziehen können, heisst es weiter. Es stehe auch Unternehmen zur Verfügung, die keine finanzielle Unterstützung durch die Behörde beantragen.

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