Luzern investiert 300 Millionen in seinen Standort
Mit einem Massnahmenpaket von jährlich 300 Millionen Franken will der Kantonsrat die Standortqualität sichern, die Folgen der OECD-Mindestbesteuerung abfedern und gleichzeitig Bevölkerung und Unternehmen stärken. Im Fokus stehen Innovation, Flächenverfügbarkeit, steuerliche Attraktivität. Rahmenbedingungen, die Luzern im Wettbewerb um Unternehmen, Fachkräfte und Lebensqualität zukunftsfähig halten sollen.
Ausgangspunkt der Vorlage ist die Sorge, dass der bisherige Standortvorteil der tiefen Unternehmensgewinnsteuern durch die OECD-Mindestbesteuerung wegfällt. Internationale Konzerne müssen künftig mehr Steuern bezahlen, womit die Gefahr besteht, dass Top-Steuerzahler und Arbeitsplätze abwandern. Das beschlossene Paket soll diese Effekte abfedern und den Standort Luzern über andere Hebel attraktiv halten.
Der Kantonsrat hat dazu das Gesetz über die Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik angepasst. Neu verankert ist ein jährliches Massnahmenvolumen von rund 300 Millionen Franken zugunsten der Standortförderung. Damit schafft der Kanton einen planbaren Rahmen, um strategische Projekte und strukturelle Verbesserungen gezielt zu finanzieren.
Innovation, Steuern, Flächen, Verwaltung
Die Massnahmen zugunsten der Wirtschaft konzentrieren sich auf mehrere Achsen. Im Zentrum steht die Innovationsförderung. Also die Unterstützung von Unternehmen, Projekten und Strukturen, die Wertschöpfung und Zukunftsfähigkeit erhöhen. Ergänzt wird dies durch eine Verbesserung der Steuerbelastung in anderen Bereichen, um den Verlust des Gewinnsteuer-Vorteils teilweise zu kompensieren.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erschliessung und Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen. Luzern will sicherstellen, dass genügend geeignete Flächen für Unternehmen, Dienstleistungen und Wohnraum bereitstehen. Ebenso wichtig ist eine «kundenorientierte» Verwaltung. Prozesse sollen schneller, transparenter und wirtschaftsnaher werden, damit Investitionen nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Für die Bevölkerung zielen zusätzliche Massnahmen auf Entlastungen bei der Steuerbelastung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie auf Kultur und Digitalisierung.
Neue Regeln für Kleinstläden und Lade-Shops
Teil der Vorlage sind auch Anpassungen im Detailhandel. Selbstbedienungsläden ohne Verkaufspersonal mit einer Fläche von maximal 30 Quadratmetern dürfen künftig täglich von 5 bis 22 Uhr öffnen. Eine Einschränkung auf Hofläden wurde knapp verworfen. Die Regelung gilt damit breiter und erleichtert neue, automatisierte Shop-Konzepte.
Zudem werden Shops bei Schnellladestationen teilweise Tankstellenshops gleichgestellt. Wer mindestens vier Ladestationen mit je 150 Kilowatt und einer gleichzeitigen Gesamtladeleistung von mindestens 300 Kilowatt betreibt, kann von erweiterten Öffnungszeiten profitieren. Damit unterstützt der Kanton den Ausbau der E-Mobilität und verknüpft Ladeinfrastruktur mit Serviceangeboten vor Ort.
Politische Auseinandersetzung ist programmiert
Die Vorlage ist politisch umstritten. SVP und SP haben das Referendum angekündigt. Sowohl wegen der grundsätzlichen Ausrichtung des Pakets als auch wegen der erweiterten Ladenöffnungszeiten und der Standortpolitik zugunsten grosser Unternehmen. Damit dürfte die Stossrichtung der Luzerner Standortstrategie in eine öffentliche Debatte getragen werden.
Für die Praxis heisst das, Unternehmen, Investoren und Gemeinden erhalten ein klares Signal, dass der Kanton bereit ist, substanzielle Mittel in die Standortentwicklung zu investieren. Ob und in welcher Form das Massnahmenpaket definitiv in Kraft tritt, wird jedoch auch von der politischen Auseinandersetzung und einem möglichen Urnengang abhängen.