Limeco muss Preis für Siedlungsabfall nicht sofort senken

St.Gallen/Dietikon ZH, Dezember 2020

Limeco muss den Preis für die Verwertung von Siedlungsabfall, den sie den Gemeinden verrechnet, nicht auf den 1. Januar senken. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde Limecos gegen eine Entscheidung des Preisüberwachers aufschiebende Wirkung erteilt. 

Limeco hat im Streit mit dem Preisüberwacher einen Zwischenerfolg erzielt. Wie das Unternehmen mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Betreibers der Kehrichtverbrennungsanlage in Dietikon aufschiebende Wirkung erteilt. Damit stellen sich die St.Galler Richter gegen den Preisüberwacher, welcher der Beschwerde diese aufschiebende Wirkung versagen wollte.

Zudem verlangen die Richter, wie von Limeco verlangt, auch die Fachbehörden für die Entscheidung heranzuziehen. Dabei handelt es sich um das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich, das Bundesamt für Umwelt und die Eidgenössische Wettbewerbskommission.

Der Preisüberwacher hatte in einer Verfügung im September festgestellt, „dass der Preis von Limeco für die Verbrennung von Siedlungsabfall missbräuchlich“ zu hoch sei. Er wollte Limeco bereits auf den 1. Januar 2021 verpflichten, den Preis, den die Gemeinden für die Einlieferung zu zahlen hätten, auf 102 Franken pro Tonne zu senken.

Limeco reichte daraufhin im Oktober Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Limeco argumentierte dabei, dass die Verrechnungspreise den Vorgaben von Bund und Kanton Zürich entsprächen. Sie seien angemessen und wären für eine „nachhaltige, kostendeckende und verursachergerechte Entsorgung des Siedlungsabfalls notwendig“. Der Preisüberwacher sei teilweise von falschen Annahmen ausgegangen.

Der Preisüberwacher kann bis Mitte Februar Stellung zur Beschwerde von Limeco nehmen.

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