Kanton Zürich soll neues Gesetz zur Standortförderung bekommen

Zürich , Juni 2023

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat dem Kantonsrat ein neues Gesetz zur Standortförderung verabschiedet. Im Gesetz werden Zweck und Ziele der kantonalen Standortförderung gesetzlich verankert und das bereits bestehende Gesetz zur administrativen Entlastung von Firmen integriert.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich will die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Innovationsstandorts mit einem neuen Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz stärken. Im Gesetz werden die wesentlichen Ziele und Grundsätze der Standortförderung verankert. Zudem wird eine bereits bestehende Regelung zur administrativen Entlastung der Unternehmen integriert.

Die entsprechende Vorlage wurde von der Volkswirtschaftsdirektion erarbeitet und an seiner Sitzung im Mai vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats verabschiedet, informiert die Staatskanzlei des Kantons in einer Mitteilung. „Unser Ziel ist es, den Kanton Zürich als einen wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort mit einer Vielfalt an attraktiven Arbeitsplätzen weiter zu entwickeln“, wird Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh dort zitiert. Das neue Gesetz soll es ermöglichen, den wirtschaftlichen Entwicklungen angepasste Massnahmen zu ergreifen.

Die Folgen von Regulierungen sollen künftig sowohl für Unternehmen als auch für den Wirtschaftsstandort insgesamt untersucht werden. Die Zuständigkeit für die Regulierungsfolgenabschätzung wird der Volkswirtschaftsdirektion übertragen.

Das neue Gesetz enthält zudem eine Bestimmung, die es dem Kanton ermöglicht, sich rasch an Bundesprogrammen zur Unterstützung der Wirtschaft zu beteiligen. „Mit dem neuen Gesetz können wir bei einer allfälligen künftigen Krise unter Beteiligung des Parlaments möglichst rasch über finanzielle Hilfe an Unternehmen entscheiden“, erläutert Walker Späh.

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