Eigenmietwert erst 2029
Der Bundesrat hat am 1. April 2026 entschieden, der Eigenmietwert wird erst 2029 abgeschafft. Was politisch als Kompromiss gilt, klingt für viele Betroffene nach Hinhaltetaktik. Dabei war die Richtung schon längst klar.
Im Herbst 2025 stimmte die Schweizer Bevölkerung der Abschaffung des Eigenmietwerts deutlich zu. Das fiktive Mieteinkommen, das Hauseigentümer seit Jahrzehnten als steuerbares Einkommen deklarieren müssen, obwohl kein Franken fliesst, hat damit politisch ausgedient. Doch der Bundesrat brauchte bis Ende März 2026, um das Inkrafttreten zu terminieren und landete bei 2029.
Bergkantone bremsen
Bundesrätin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatte nach der Abstimmung noch 2028 als frühestmögliches Datum genannt. Die Bergkantone, darunter das Wallis, drängten auf 2030. Sie brauchen Zeit, eine neue Steuer auf Zweitwohnungen einzuführen, die ihre Steuerausfälle kompensieren soll. Das Jahr 2029 ist das Ergebnis dieses Kräftemessens.
70 Millionen Franken Loch
Allein der Kanton Wallis rechnet mit Steuerausfällen von über 70 Millionen Franken durch die Reform. Die neue Liegenschaftssteuer für Zweitwohnungen soll diese Lücke schliessen. Doch die Umsetzung ist komplex. Katasterwerte sind veraltet, die Definition von Zweitwohnungen mit privatem Eigengebrauch ist ungeklärt. Die Frage, ob Gemeinden oder Kanton die neue Steuer erheben, ist noch offen.
Hauseigentümer zeigen sich empört
Der Walliser Hauseigentümerverband hatte sich im Abstimmungskampf stark für die Abschaffung engagiert. Verbandsdirektor Reinhard Meichtry kommentierte den Bundesratsentscheid mit den Worten, er habe zunächst an einen Aprilscherz geglaubt, die Entscheidung sei «absolut inakzeptabel». Meichtry kündigte an, beim Bundesrat eine Rückweisung zu beantragen, und zweifelt zudem an der Seriosität der kommunizierten Steuerausfallzahlen.
Was jetzt gilt
Bis Ende 2028 läuft das heutige System unverändert. Eigentümer deklarieren weiter den Eigenmietwert und können Hypothekarzinsen sowie Unterhaltskosten abziehen. Wer grosse Sanierungen oder Hypothekaranpassungen plant, sollte diese Übergangsphase strategisch nutzen, denn mit dem Systemwechsel 2029 entfallen die meisten dieser Abzugsmöglichkeiten.