Bundesrat will Regeln für Immobilienkäufe aus dem Ausland verschärfen

Der Bundesrat plant, den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland stärker einzuschränken und hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet. Unter anderem will er den Wohnungskauf für Angehörige von Drittstaaten bewilligungspflichtig machen und den Kauf von Ferienwohnungen erschweren.

Bern, April 2026

Der Bundesrat hat am 15. April die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) eröffnet. Diese dauert gemäss einer Mitteilung bis zum 15. Juli. Ziel ist es, den Zugang zum Schweizer Immobilienmarkt weiter zu begrenzen.

Die Verschärfung der sogenannten Lex Koller begründet der Bundesrat unter anderem mit der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt. So sollen Drittstaatenangehörige, also Angehörige von Staaten ausserhalb von EU und EFTA, künftig beim Kauf von Hauptwohnungen in der Schweiz eine Bewilligung benötigen. Ziehen sie weg, sollen sie ihre Immobilie innert zwei Jahren wieder verkaufen müssen.

Auch beim Erwerb von Geschäftsimmobilien sind strengere Regeln vorgesehen. Während der Kauf für den Eigengebrauch weiterhin ohne Bewilligung möglich bleibt, sollen reine Kapitalanlagen – etwa zur Vermietung oder Verpachtung – nicht mehr zulässig sein.

Zusätzlich will der Bundesrat den Kauf von Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels durch Personen im Ausland weiter einschränken. Dazu sollen die kantonalen Bewilligungskontingente reduziert und künftig alle entsprechenden Transaktionen auf diese Kontingente angerechnet werden.

Weiter ist vorgesehen, dass Personen im Ausland keine börsenkotierten Anteile an Wohnimmobiliengesellschaften sowie keine regelmässig gehandelten Anteile an Immobilienfonds und Immobilien-SICAV mehr erwerben dürfen.

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