Berlin droht ein harter Stopp bei Enteignungen

Berlin hat die Vergesellschaftung grosser Wohnungsbestände wieder auf die politische Agenda gehoben. Nun will die Bundesregierung Länder per Bundesgesetz ausbremsen. Für Mieter ändert sich kurzfristig wenig, doch der Streit trifft direkt die künftige Steuerung des Mietwohnungsmarkts.
Berlin/Deutschland 3 Leseminuten
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Berlin droht ein harter Stopp bei Enteignungen

Foto von Jonas Tebbe auf Unsplash

Darum gehts

KI-generiert
  • Berlin treibt den Streit um Vergesellschaftungen erneut nach vorne.
  • Für Mieter ändern sich bestehende Verträge vorerst nicht.
  • Juristisch ist ein pauschales Bundesverbot weiter umstritten.

Der Vorstoss aus Berlin ist der unmittelbare Auslöser für den nächsten grossen Eingriff aus dem Bund. Union und SPD haben Anfang Juli 2026 vereinbart, Vergesellschaftungen privater Mietwohnungsbestände durch Landesgesetze auszuschliessen. Die Bundesregierung hat diesen Kurs danach öffentlich bekräftigt.

Für laufende Mietverträge ergibt sich daraus nach heutigem Stand keine direkte Änderung. Weder automatische Mietaufschläge noch neue Kündigungsrechte für Vermieter sind mit dem angekündigten Bundesgesetz verbunden. Die praktische Wirkung läge an anderer Stelle. Länder wie Berlin würden ein Instrument verlieren, mit dem grosse private Wohnungsbestände gegen Entschädigung in Gemeineigentum überführt werden könnten.

Berlin treibt den Konflikt an
Die Debatte ist nicht abstrakt. Nach der Wahl in Berlin will Die Linke das Thema Vergesellschaftung in eine mögliche Regierungsbildung einbringen. Im Zentrum stehen Unternehmen mit mehr als 3’000 Wohnungen im Land Berlin. Je nach Abgrenzung wären rund 220’000 bis 240’000 Wohnungen betroffen. Politisch ist das Thema seit dem Volksentscheid von 2021 aufgeladen. Damals stimmten 57,6 Prozent der Teilnehmenden für die Vorbereitung einer Vergesellschaftung grosser Wohnungsunternehmen.

Für Mieter bleibt der Soforteffekt aus
Gerade deshalb ist die Diskrepanz gross zwischen politischer Wucht und unmittelbarer Alltagswirkung. Ein Bundesverbot würde Mieter nicht sofort entlasten oder belasten. Es würde vor allem verhindern, dass ein Land über Vergesellschaftung auf Eigentumsstrukturen und damit indirekt auf die Mietpreispolitik grosser Bestände zugreift. Wie sich ein solcher Riegel langfristig auf Mieten, Neubau und Investitionen auswirken würde, ist offen. Die Immobilienwirtschaft warnt vor einem Investitionshemmnis durch Enteignungsdebatten. Befürworter der Vergesellschaftung verweisen dagegen auf die Chance, Mieten in grossen Beständen stärker zu begrenzen.

Juristisch ist der Weg keineswegs frei
Ob der Bund ein pauschales Verbot tatsächlich durchsetzen kann, ist verfassungsrechtlich umstritten. Artikel 15 des Grundgesetzes lässt Vergesellschaftungen grundsätzlich zu. Zugleich verweist die aktuelle Debatte auf die Frage, wie weit die Bundesgesetzgebung gegenüber den Ländern reicht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat bereits erklärt, ein pauschales Verbot sei aus ihrer Sicht nicht möglich. Genau dort dürfte sich der Konflikt zuspitzen. Nicht bei bestehenden Mietverträgen, sondern bei der Frage, wer in Deutschland über die Eigentumsordnung am Wohnungsmarkt entscheiden darf.