Schwyz streicht Schlüsselgebiete aus dem Landschaftsplan
Der Kanton Schwyz zieht seine Landschaftskonzeption ohne die umstrittenen Schlüsselgebiete weiter. Damit fällt ein heikler Konfliktpunkt aus der nächsten Richtplanrevision weg, obwohl die Konzeption weiterhin bei Planungs- und Bauvorhaben sowie bei den BLN-Schutzzielen wirksam werden soll.
Entscheidend für den Kurswechsel war die Abstimmung mit den zuständigen Bundesstellen. Laut Kanton ist eine Genehmigung des Richtplans auch ohne neue Schlüsselgebiete möglich. Der Regierungsrat hat deshalb am 9. Juni 2026 beschlossen, auf deren Bezeichnung zu verzichten und die Landschaftskonzeption in reduzierter Form weiterzuführen.
Für die Praxis in Planung und Entwicklung verschwindet das Thema damit nicht. Die Landschaftskonzeption soll die Schwyzer Landschaften weiterhin flächendeckend beschreiben, Entwicklungsziele je Landschaftsraum festlegen und die Schutzziele der BLN-Gebiete konkretisieren. Wichtige Inhalte werden später in den kantonalen Richtplan überführt und können bei Planungs- und Bauvorhaben beigezogen werden.
Weniger Konfliktstoff im Richtplan
Der Verzicht entschärft einen Streitpunkt, der politisch und fachlich lange heikel war. In einer früheren Projektphase lagen noch Vorschläge für kantonal besonders wertvolle Landschaften vor. Auf der Kantonswebsite ist dokumentiert, dass bereits 2020 ein Grundlagenbericht mit einer Landschaftstypologie und Vorschlägen für Schlüsselgebiete erarbeitet wurde. Nun rückt der Kanton davon ab und konzentriert sich auf Landschaftsräume, Entwicklungsziele und Massnahmen.
BLN bleibt scharf gestellt
Gerade für Eigentümerschaften, Planende und Behörden bleibt der Eingriff relevant, weil die Konzeption nicht bloss ein Naturpapier ist. Der Kanton hält fest, dass sie bei der Beurteilung von Planungs- und Bauvorhaben sowie anderen landschaftswirksamen Projekten beigezogen werden kann. Parallel dazu werden die vom Bund vorgegebenen Schutzziele für Landschaften von nationaler Bedeutung präzisiert. In Landschaftsschutzgebieten ausserhalb der Bauzonen gelten schon heute besondere Anforderungen für Bauten und Anlagen.
Nächster Schritt läuft intern an
Die zweite Erarbeitungsphase der Landschaftskonzeption ist nach Angaben des Kantons im Gang. Derzeit werden Unterlagen für die Vernehmlassung bei den kantonalen Ämtern vorbereitet. Später sollen wesentliche Inhalte in den Richtplan fliessen, der im Kanton Schwyz den übergeordneten Orientierungsrahmen für räumlich relevante Vorhaben bildet.