Uri blockt Zweitwohnungssteuer aus dem Kantonshaus

Uri will nach dem Ende des Eigenmietwerts keine flächendeckende kantonale Objektsteuer auf Zweitwohnungen einführen. Stattdessen soll jede Gemeinde selbst entscheiden können, ob sie eine solche Abgabe braucht. Vor allem Andermatt rückt damit ins Zentrum der Steuerdebatte.

Uri, September 2026

Der Spielraum kommt aus Bern, doch Uri will ihn nicht zentral ausschöpfen. Mit dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 können die Kantone eine besondere Objektsteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einführen. Der Urner Regierungsrat steuert nun auf eine Gemeindelösung zu und begründet das mit dem schwachen Ertrag im Verhältnis zum administrativen Aufwand.

Die finanzielle Ausgangslage ist dabei enger, als die politische Debatte vermuten lässt. Der gesamte Steuerausfall aus dem Wegfall des Eigenmietwerts wird für Kanton und Gemeinden zusammen auf rund 3,2 Millionen Franken geschätzt, je zur Hälfte zulasten des Kantons und der Gemeinden. Auf selbstgenutzte Zweitliegenschaften entfallen davon nach den Berechnungen nur rund 0,6 Millionen Franken, was etwa 0,5 Prozent der kantonalen Steuereinnahmen entspricht.

Andermatt trägt den Schwerpunkt
Gerade diese Verteilung erklärt den Kurswechsel. Die Zweitwohnungen konzentrieren sich stark auf Andermatt. Dort fallen laut den kantonalen Berechnungen rund 180’000 Franken an kommunalem Steuerausfall bei Zweitwohnsitzen an, was 61 Prozent des entsprechenden Gemeindeverlusts ausmacht. Für die meisten anderen Gemeinden erscheinen die Ausfälle deutlich besser verkraftbar. Eine kantonal flächendeckende Lösung würde deshalb ein aufwendiges Erhebungsverfahren für einen vergleichsweise kleinen Ertrag ausrollen.

Stattdessen will Uri die Verfassung so anpassen, dass Gemeinden bei Bedarf selber eine Objektsteuer einführen können. Die Eckwerte wie Steuerobjekt, Steuersatz und Veranlagungsverfahren sollen jedoch im kantonalen Steuergesetz vereinheitlicht werden. Das würde den Gemeinden Handlungsspielraum geben, ohne 20 unterschiedliche Modelle zu schaffen.

Der Zeitdruck läuft bereits
Der Bund hat die Abschaffung des Eigenmietwerts und die neue Möglichkeit für eine Zweitwohnungssteuer nach der Volksabstimmung vom 28. September 2025 auf den 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt. Uri muss sein Recht bis dahin anpassen. Bereits im März 2026 legte der Regierungsrat erste Eckwerte für die Steuervorlage 2027 vor. An der Gemeindetagung Finanzen vom 2. Juli 2026 kündigte die Finanzdirektion an, das Vernehmlassungsverfahren zur Steuergesetzrevision voraussichtlich im Herbst 2026 zu eröffnen.

Zusätzlichen Druck erzeugt die parallele allgemeine Neuschätzung der Grundstücke, die ebenfalls per 1. Januar 2029 wirksam werden soll. Sie dürfte Kanton und Gemeinden zusammen jährliche Mehreinnahmen bei der Vermögenssteuer von rund 1,4 Millionen Franken bringen und damit einen Teil der Ausfälle auffangen. Offen bleibt, wie teuer die technische Umsetzung einer neuen Objektsteuer wird. Weil nur wenige Kantone ein vergleichbares Modell mit derselben Software einführen dürften, rechnet die Regierung mit höheren IT- und Vollzugskosten. Genau diese Kostenfrage könnte für Gemeinden am Ende fast wichtiger werden als der neue Steuerhebel selbst.

Weitere Artikel