Beleuchtung steht in kaum einer Investitionsplanung. Sie funktioniert mehrheitlich, verursacht kaum Reklamationen und verschwindet damit zuverlässig aus dem Blickfeld – bis im Treppenhaus die erste Leuchte ausfällt, dann die nächste im Parking. Was folgt, ist eine ungeplante Ausgabe unter Zeitdruck. Und genau diese Reihenfolge kostet Geld, das eigentlich bereitsteht.
Der Fördertopf ist nicht das Problem
2025 unterstützte das Bundesprogramm ProKilowatt 63 Projekte und drei Programme mit total 26 Millionen Franken – nur gut ein Drittel der bis zu 70 Millionen Franken, die jährlich bereitstehen. Die Erfolgschancen sind hoch: Bis zu 85 Prozent der zulässigen Gesuche erhalten einen Zuschlag, entschieden nach Kostenwirksamkeit. Wer wenig Förderung für viel Einsparung beantragt, liegt vorn. Beleuchtungssanierungen mit hohen Betriebsstunden, etwa in Tiefgaragen oder auf Gewerbeflächen, schneiden hier regelmässig gut ab.
Entscheidend ist die Reihenfolge
Fördergelder gibt es nur für Projekte, die noch nicht umgesetzt wurden: Auftragserteilung und Materialbestellung dürfen erst nach dem Zuschlagsentscheid erfolgen. Wer zuerst bestellt und danach das Gesuch einreicht, verliert den Anspruch vollständig – auf dem Spiel stehen bis zu 30 Prozent der Investitionskosten.
Wer wartet, verliert dreifach
Im Störungsfall gibt es kein Geld. Fällt die Anlage aus, muss sofort bestellt werden. Die Reihenfolge Gesuch vor Bestellung lässt sich dann nicht mehr einhalten. Aus der geplanten Sanierung wird eine Teilumrüstung unter Zeitdruck, ohne Förderbeitrag.
Wer ungeplant anfängt, zahlt zweimal. Gegen eine Sanierung in Etappen spricht nichts, solange sie geplant ist. Im Störungsfall bestimmt aber der Defekt, welcher Teil zuerst dran ist und was gerade lieferbar ist. Das Ergebnis passt nur zufällig ins spätere Gesamtkonzept: Es muss entweder nochmals ersetzt werden, oder es entsteht eine Mischanlage mit ungleichmässigem Licht und zwei Ersatzteilgenerationen. Gerüst, Montage und Betriebsunterbruch fallen ein zweites Mal an – und der bereits umgerüstete Teil ist für eine Förderung verloren.
Wer zu spät saniert, saniert kleiner fürs gleiche Geld. Die Altanlage muss ohnehin ersetzt werden. Heute übernimmt die Förderung einen Teil davon, solange sich die Sanierung noch nicht von selbst amortisiert. Wird LED zum Standard, rechnet sie sich irgendwann auch ohne Zustupf – und die Förderung fällt weg. Wer bis dahin wartet, zahlt den Ersatz komplett selbst und kann sich davon nur noch den reinen Lampentausch leisten, nicht die ganze Anlage mit Steuerung und System.
Warum es gerade die Beleuchtung trifft
Seit 2023 dürfen Kompaktleuchtstofflampen sowie T5- und T8-Leuchtstofflampen nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden. Bestehende Anlagen dürfen weiterbetrieben werden, doch die Ersatzbeschaffung wird schwieriger. Viele Eigentümerschaften setzen auf die Lagerbestände und verlagern die Entscheidung damit auf einen Zeitpunkt, den sie nicht kontrollieren. Sie auch?
Wann sich eine Sanierung nicht lohnt
Bei tiefen Betriebsstunden, einer geplanten Gesamtsanierung oder einer jungen Anlage ist eine Sanierung auch mit Förderung oft nicht wirtschaftlich. Eine seriöse Prüfung muss zu diesem Ergebnis kommen dürfen. Der Unterschied ist, dass es dann eine bewusste Entscheidung ist, nicht eine, die der Lagerbestand des Lieferanten getroffen hat.
Fazit
Der Fördertopf ist gut gefüllt, die Zuschlagschancen sind hoch, nur die Reihenfolge muss stimmen. Wer seinen Bestand kennt, bevor der Defekt eintritt, entscheidet selbst über Zeitpunkt, Umfang und Förderung. Wer wartet, überlässt diese Entscheidung dem Zufall.
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