Luzern blockt Rückzug bei Solardächern ab
Im Kanton Luzern soll die Solarpflicht bei Dachsanierungen erst seit dem 1. März 2025 gelten und steht schon wieder unter Beschuss. Der Regierungsrat stellt sich nun quer und will die Pflicht trotz Kritik an Kosten, Aufwand und Eigentumseingriffen nicht aufweichen.
Die politische Kehrtwende bleibt vorerst aus. Eine Motion aus dem Kantonsrat verlangt zwar, die Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Dachsanierungen wieder aus dem Luzerner Energiegesetz zu streichen. Der Regierungsrat will davon aber nichts wissen und hält daran fest, dass gerade der Sanierungszeitpunkt für Photovoltaik besonders entscheidend ist.
Der Vorstoss M 618 wurde am 1. Dezember 2025 eröffnet. Er zielt auf § 15 des kantonalen Energiegesetzes, das der Kantonsrat am 17. Juni 2024 revidiert hatte und das seit dem 1. März 2025 in Kraft ist. Seither gilt die Solarpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für bestehende Bauten bei Dachsanierungen, sofern mehr als blosse Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden.
Sanierungen sind der Streitpunkt
Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist der Konflikt handfest. Wer ein Dach saniert, muss das Stromerzeugungspotenzial angemessen nutzen oder eine Ersatzabgabe leisten. Gerade bei Bestandesliegenschaften kritisieren die Motionäre Zusatzkosten, administrativen Aufwand und planerische Eingriffe. Für die Immobilienpraxis ist damit weniger die Solartechnik selbst umstritten als der Moment, in dem Investitionen ausgelöst werden.
Der Kanton verweist auf die Vollzugsregeln und auf Ausnahmen. Betroffen sind bestehende Gebäude nur dann, wenn sie beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden. Als nutzbar gelten Teildachflächen erst ab mehr als 25 Quadratmetern, mit Platz für mindestens sechs zusammenhängende Photovoltaik-Module und mit einer Eignung von mindestens «gut» gemäss Sonnendach.ch. Wird die Mindestleistung nicht erreicht, kann stattdessen eine Ersatzabgabe von maximal 1’000 Franken pro nicht realisiertem Kilowatt fällig werden.
Regierung pocht auf Ausbauziele
Der Regierungsrat begründet seine harte Linie mit der langen Lebensdauer von Dächern und dem Ausbaupfad für Solarstrom. Wer bei der Sanierung verzichte, rüste das Dach womöglich jahrzehntelang nicht mehr nach. Im Luzerner Energiegesetz wird das Dachpotenzial auf rund 2,4 Terawattstunden beziffert. In einer neueren regierungsrätlichen Antwort zur Solardachpflicht ist bereits von 3,3 Terawattstunden Potenzial die Rede. Der Kanton macht damit klar, dass für seine Klima- und Energieziele möglichst jedes sinnvoll nutzbare Dach gebraucht wird.
Ganz starr ist das System dennoch nicht. Bereits installierte Anlagen können angerechnet werden, ebenso sind Kompensationen auf demselben Grundstück oder Areal möglich. Bei bestehenden Bauten genügt zudem eine geringere Dachbelegung als bei Neubauten. Der Regierungsrat signalisiert deshalb Spielraum beim Vollzug oder auf Verordnungsstufe, lehnt eine vollständige Streichung der Pflicht aber ab.
Für Sanierer bleibt die Unsicherheit
Damit landet der Konflikt wieder dort, wo er für die Bau- und Immobilienbranche am teuersten werden kann, nämlich im politischen Verfahren kurz nach Inkrafttreten neuer Regeln. Für Eigentümerschaften, Planende und ausführende Unternehmen bleibt offen, ob der Kantonsrat der Regierung folgt oder die Vorgaben für Dachsanierungen nochmals antastet. Gerade diese Unsicherheit trifft Projekte, bei denen Sanierungszeitpunkt, Investitionsbudget und Energiekonzept ohnehin eng aufeinander abgestimmt werden müssen.