Zug fördert Nachhaltigkeit und Innovation

Mit dem neuen Gesetz über Standortentwicklung und der dazugehörigen Verordnung schafft der Kanton Zug ab 1. Januar 2026 ein schlagkräftiges Fördersystem für Nachhaltigkeit und Innovation. Bis 2028 stehen jährlich bis zu 150 Millionen Franken zur Verfügung, finanziert aus den Mehreinnahmen der OECD-Mindeststeuer.

Bild: Wirtschaftsförderung Kanton Zug

Januar 2026

Die Zuger Stimmbevölkerung hat am 30. November 2025 das Gesetz über Standortentwicklung deutlich angenommen. Der Regierungsrat hat nun die Vollziehungsverordnung verabschiedet, sodass Gesetz und Verordnung per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Aus den erwarteten jährlichen Mehreinnahmen von netto rund 200 Millionen Franken aus der OECD-Mindeststeuer investiert der Kanton in drei Bereiche. So in soziale Massnahmen wie Kinderbetreuung, Bildung und Wohnen, Infrastruktur und innovative Projekte, etwa Blockchain- und ETH-Kooperationen oder Energieprojekte sowie gezielte Förderbeiträge an Unternehmen für Nachhaltigkeit und Innovation.

Wirkungsorientierte Nachhaltigkeitsförderung
Zentrales Element der SEVO ist eine wirkungsorientierte Förderung von Klimaschutz in Unternehmen. Unterstützt werden Projekte, die Treibhausgasemissionen in der Lieferkette substanziell senken. Voraussetzung ist eine Einsparung von mindestens 50’000 Tonnen CO₂‑Äquivalenten, pro eingesparter Tonne werden 30 Franken ausgerichtet. Damit honoriert der Kanton messbare, nachweisbare Emissionsreduktionen statt rein deklaratorischer Klimaversprechen und setzt einen klaren Anreiz für grosse Dekarbonisierungsprojekte.

Impulse für Forschung und Entwicklung
Neben der Nachhaltigkeit adressiert das Programm gezielt die Innovationskraft der Zuger Wirtschaft. Die aufwandseitige Innovationsförderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mit einem Beitragssatz von 25 Prozent auf qualifizierende Personalaufwände, ergänzt durch einen pauschalen Infrastrukturzuschlag von 35 Prozent. Gefördert werden auch in der Schweiz durchgeführte klinische Studien. Damit stärkt der Kanton Zug sowohl technologieorientierte Unternehmen als auch forschungsintensive Branchen wie Pharma, Medtech oder Deeptech.

Flexibles System im Schatten der Mindeststeuer
Die Verordnung ist bewusst flexibel ausgestaltet, um auf ein dynamisches internationales Steuerumfeld reagieren zu können. Hintergrund ist die OECD-Mindestbesteuerung, von der im Kanton rund 400 Gesellschaften betroffen sind. Das neue Fördersystem soll drohende Standortnachteile kompensieren und die Attraktivität Zuges als internationaler Wirtschaftsstandort sichern. Unternehmen können ab dem 1. März 2026 erstmals Gesuche einreichen, basierend auf den Zahlen des Geschäftsjahrs 2024. Zuständig für den Vollzug ist die Finanzdirektion. Ziel ist ein unbürokratisches, effizientes System, das klar messbare Leistungen in Nachhaltigkeit und Innovation belohnt und Zug im globalen Wettbewerb langfristig positioniert.

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