Zürich justiert Wohnbau- und Verkehrspolitik neu
Die Zürcher Stimmbevölkerung lehnt ein kommunales Vorkaufsrecht klar ab, spricht sich aber knapp für eine Verdoppelung der kantonalen Wohnbauförderung und deutlich für strengere Regeln gegen Tempo 30 auf Hauptachsen aus. Gleichzeitig scheitert ein neues Grundrecht auf digitale Integrität ebenso wie eine höhere Prämienverbilligung. Ein Signal für zurückhaltende Staatseingriffe bei gleichzeitiger Anerkennung der Wohnungsnot.
Mit rund 51 Prozent Ja-Stimmen wird der Gegenvorschlag zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» angenommen. Der Kredit für die kantonale Wohnbauförderung steigt von 180 auf 360 Millionen Franken. Genossenschaften und gemeinnützige Bauträger erhalten damit zusätzliche Mittel, um Projekte im preisgünstigen Segment zu realisieren, ohne in die Eigentumsverträge direkt einzugreifen.
Die eigentliche Vorkaufsinitiative fällt mit knapp 60 Prozent Nein-Stimmen deutlich durch, obwohl die Wohnungsnot breit anerkannt ist. Das Stimmvolk akzeptiert damit die Diagnose eines angespannten Markts, lehnt aber das Instrument eines systematischen Vorkaufsrechts der Gemeinden als zu starken Eingriff in Eigentums- und Vertragsfreiheit ab.
Kanton übernimmt das Tempo-Zepter
Die Mobilitätsinitiative wird mit knapp 57 Prozent Ja angenommen und verankert Tempo 50 als Regelfall auf Hauptverkehrsachsen, Tempo 30 bleibt auf kurzen Abschnitten und in begründeten Ausnahmefällen möglich. Künftig entscheidet nicht mehr Zürich und Winterthur, sondern der Kanton über Temporeduktionen auf Hauptstrassen. Ein Machtwechsel, der städtischen Verkehrspolitiken enge Grenzen setzt.
Damit stärkt die Stimmbevölkerung die kantonale Steuerung des motorisierten Verkehrs und schwächt kommunale Versuche, mittels Tempo 30 Lärm- und Sicherheitsziele breiter umzusetzen. Für Planerinnen und Investoren bedeutet dies mehr Regulierungsklarheit auf der Netzebene, aber weniger Spielraum für quartierbezogene verkehrs- und stadtentwicklungspolitische Experimente.
Digitale Rechte und Prämienverbilligung scheitern
Die Initiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» findet mit rund 25 Prozent Ja-Stimmen kaum Unterstützung. Auch der moderatere Gegenvorschlag wird mit gut 55 Prozent Nein verworfen. Weder ein explizites Recht auf ein «handyfreies Leben» noch zusätzliche verfassungsmässige Garantien gegen Überwachung und Datenanalyse überzeugen. Der Kanton erhält damit keinen verfassungsrechtlich aufgewerteten Auftrag im digitalen Raum.
Ebenfalls abgelehnt wird die Erhöhung der kantonalen Prämienverbilligung, obwohl bereits heute rund 1,3 Milliarden Franken in diesen Topf fliessen. Das Nein zu zusätzlichen 50 Millionen Franken pro Jahr signalisiert finanzpolitische Zurückhaltung und lässt einkommensschwache Haushalte im Spannungsfeld steigender Gesundheitskosten und stagnierender Transferleistungen zurück.
Signale für Wohnungsmarkt und Planung
Für die Wohnbaupraxis im Kanton Zürich bedeutet das Paket, mehr Fördergelder, aber keine neuen planungsrechtlichen Zwangsinstrumente wie ein allgemeines Vorkaufsrecht. Gemeinden und Genossenschaften müssen ihre Strategien damit stärker auf Kooperation, Mobilisierung von Bauland und Beschleunigung von Bewilligungsverfahren ausrichten, statt auf direkte Markteingriffe.
In der Summe zeigt die Abstimmung eine städtisch-ländliche Spannungslinie. Die Wohnungsnot wird anerkannt, doch bevorzugt werden finanzielle Anreize und kantonale Steuerung gegenüber tiefgreifenden Eingriffen in Eigentumsrechte oder Alltagsmobilität. Für die Immobilienwirtschaft, Planung und Politik öffnet sich damit ein Feld, in dem die Umsetzung der erhöhten Wohnbauförderung zum entscheidenden Hebel wird.