Zürich führt Härtefallklausel beim Eigenmietwert wieder ein

Der Zürcher Kantonsrat hat die Härtefallklausel für den Eigenmietwert erneut beschlossen. Sie soll Eigentümerinnen und Eigentümer vor finanzieller Überlastung schützen, bis zur endgültigen Abschaffung des Eigenmietwerts in wenigen Jahren.

November 2025

Mit 136 zu 29 Stimmen nahm der Kantonsrat die Wiedereinführung der Härtefallregelung in zweiter Lesung an. Ziel ist es, Situationen zu verhindern, in denen Wohneigentümer aufgrund steigender Eigenmietwerte und Steuerlast ihr Haus veräussern müssten. Auslöser war ein Bundesgerichtsurteil, das die bisherige Rechtsgrundlage aufgehoben hatte.

Finanzdirektor Ernst Stocker hatte daraufhin die alte Klausel gestrichen, beantragte aber eine neue Übergangsregelung, bis der Eigenmietwert ganz entfällt. Nach dem Volksentscheid vom September zur Abschaffung des Eigenmietwerts wird die Regelung nur noch wenige Jahre Bestand haben.

Politische Kontroverse
Während breite Zustimmung bestand, lehnten Grüne, AL und EVP das Modell ab. Sie bemängelten, dass Steuererleichterungen im Erbfall nicht zurückgezahlt werden müssen und sahen darin eine Ungleichbehandlung gegenüber Mieterinnen und Mietern. Der entsprechende Rückzahlungsantrag scheiterte jedoch deutlich.

Der Regierungsrat muss noch über Stockers Übergangsregelung entscheiden. Beide Massnahmen, Härtefallklausel und Übergangsregelung, gelten nur bis zur voraussichtlichen Abschaffung des Eigenmietwerts in den Jahren 2027 oder 2028. Damit setzt Zürich ein klares Signal für sozialverträgliche Eigentumspolitik in der Übergangsphase zur Steuerreform.

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