Wohnraumförderung im Bund

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will die bewährte Wohnraumförderung des Bundes weiterführen. Fonds de Roulement und Eventualverpflichtungen sollen verlängert und leicht gestärkt werden, das neue Kostenmietmodell bleibt jedoch umstritten.

Februar 2026

Die Wohnraumförderung des Bundes steht vor einer Verlängerung. Eine Mehrheit der nationalrätlichen Wirtschaftskommission unterstützt die Pläne des Bundesrates, den Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus ab 2030 weiter zu alimentieren. Sowie den Verpflichtungskredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027 bis 2033 zu erneuern. Über zinsgünstige, rückzahlbare Darlehen werden Genossenschaften und andere gemeinnützige Träger beim Bau, bei der Erneuerung und beim Erwerb von preisgünstigem Wohnraum unterstützt.

Die Kommissionsmehrheit sieht darin bewährte, zielgenaue Hebel gegen die angespannte Lage auf vielen Wohnungsmärkten, in den Städten ebenso wie in touristischen Regionen. Weitergehende Forderungen nach einer kräftigeren Aufstockung des Fonds de Roulement oder einer Erhöhung des Verpflichtungskredits scheiterten jedoch an den knappen Bundesfinanzen. Eine Minderheit der Kommission will gar nicht erst auf die Vorlagen eintreten und verweist auf die starke Zuwanderung als Hauptursache der Wohnungsknappheit. Aus ihrer Sicht soll die Wohnraumfrage eher über die Migrationspolitik als über zusätzliche Fördermittel gelöst werden.

Deutlich komplizierter präsentiert sich die Lage beim geplanten Kostenmietmodell im Wohnraumförderungsgesetz. Der Bundesrat will für indirekt geförderte gemeinnützige Wohnungen ein vereinfachtes, rechtlich klar abgestütztes Kostenmietmodell einführen, das Mieten konsequent an den effektiven Finanzierungs- und Betriebskosten ausrichtet und die staatliche Mietzinskontrolle stärkt. In der Kommission ist jedoch offen geblieben, wie dieses Modell im Detail funktionieren soll. Insbesondere, welche Berechnungsmethoden, Pauschalen und Spielräume für die Träger gelten sollen. Weil der Bundesrat die Ausgestaltung auf Verordnungsstufe regeln möchte, verlangt die Kommission vor einem Delegationsentscheid mehr Klarheit. Nach Anhörungen von Branchenverbänden, Kantonen und Expertinnen hat sie die Beratung sistiert, bis das Kostenmietmodell weitgehend ausdefiniert ist. Eine Wiederaufnahme ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Die indirekte Förderung über Fonds de Roulement und Bürgschaften dürfte weiterlaufen, während die Weichen für ein neues Kostenmietregime im gemeinnützigen Wohnungsbau noch gestellt werden müssen.

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