Wie viel Vergangenheit verträgt die Verdichtung?

Die Wohnüberbauung Brunnergut ist ein Kind der Nachkriegszeit. Funktional, dicht, mit Tiefgarage und viel Quartiergeschichte. Nun stoppt das Baurekursgericht die Entlassung aus dem kommunalen Inventar und verlangt ein unabhängiges Zusatzgutachten. Winterthur muss genauer hinsehen, bevor über den baulichen Schutz entschieden wird. Der Fall zeigt, wie eng Wohnungsbau, Denkmalpflege und Heimatschutz heute miteinander verknüpft sind.

Dezember 2025

Die Siedlung Brunnergut entstand in zwei Etappen Mitte der 1950er- und frühen 1960er-Jahre und markiert den Übergang zur funktionalistischen, automobilen Stadt. Als eines der ersten Winterthurer Wohnensembles mit Tiefgarage ersetzte sie die Villa Malabar und prägte ein ganzes Blockinnere zwischen Lind-, Kreuz-, Sulzberg- und St.-Georgenstrasse neu. Schon das Baugesuch von 1954 löste eine heftige Kontroverse aus. Frühe Debatten über Dichte, Verkehr und Stadtbild, wie sie heute die ganze Agglomeration beschäftigen.​

2016 nahm die Stadt Winterthur Brunnergut in das Inventar der schutzwürdigen Bauten auf, 2018 folgte der Eintrag ins kantonale Inventar der Denkmalschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung. Damit war klar, die Siedlung gilt nicht nur als Alltagsarchitektur, sondern als Ensemble mit baukulturellem und sozialgeschichtlichem Gewicht, das bei jeder weiteren Planung mitzudenken ist.​

Juristisches Pingpong um den Schutz
Mit der kantonalen Entlassung 2024 wollte die Baudirektion den Schutzstatus wieder lockern. Gestützt auf ein Gutachten der Kantonalen Denkmalpflegekommission und späteren Ergänzungen. Der Zürcher Heimatschutz focht das an, das Baurekursgericht forderte bereits in diesem Verfahren ein Ergänzungs- oder Obergutachten und kritisierte Lücken in der fachlichen Beurteilung.​

Parallel plante der Winterthurer Stadtrat, Brunnergut auch aus dem kommunalen Inventar zu streichen. Dagegen reichte der Zürcher Heimatschutz erneut Rekurs ein. Im Entscheid vom 6. November 2025 hält das Baurekursgericht nun fest, die Stadt stützte sich unzulässig einseitig auf das KDK-Gutachten, der Sachverhalt sei für eine Inventarentlassung nicht genügend abgeklärt. Die Richter verlangen ein Gutachten einer unabhängigen, bisher nicht involvierten Fachperson. Ein deutliches Signal für höhere Anforderungen an die Begründung von Entschutz-Entscheiden.​

Mehr als eine Fachfrage der Denkmalpflege
Im Zentrum der Kritik stehen nicht nur formale Mängel, sondern auch inhaltliche Lücken. Unpräzise Pläne, ungenügende Auseinandersetzung mit den im Inventarblatt ausgewiesenen Qualitäten und eine zu knappe Würdigung der sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Bedeutung. Konkret bemängelt das Gericht, dass die Rolle der Siedlung als frühes Beispiel dichter, autoorientierter Nachkriegsmoderne und als Teil der Winterthurer Siedlungsgeschichte nicht seriös in den Vergleich mit anderen Anlagen einbezogen wurde.​

Für Stadtplanung und Immobilienwirtschaft ist Brunnergut damit weit mehr als ein Einzelfall. Das Verfahren zeigt, wie stark Inventarentscheide heute juristisch und fachlich unterlegt sein müssen, wenn sie in einem Umfeld von Wohnraummangel, Verdichtungsdruck und politisch aufgeheizten Debatten um Einsprachen und Heimatschutz bestehen sollen.​

Was der Fall für zukünftige Projekte bedeutet
Der Zürcher Heimatschutz wertet den Entscheid als Stärkung des Inventargedankens. Inventare sind nicht blosse Listen, sondern Planungsinstrumente, deren Abbau hohe Anforderungen erfüllt haben muss. Für Städte wie Winterthur bedeutet das, wer nachträglich Schutz aufheben will, muss transparent darlegen, weshalb baukulturelle, städtebauliche und sozialgeschichtliche Argumente weniger stark wiegen als die Interessen von Verdichtung, Erneuerung oder Rendite.​

Für Investoren, Eigentümer und Planer steigt damit die Bedeutung sauber dokumentierter Bestandesaufnahmen und frühzeitiger Einbindung der Denkmalpflege. Gerade bei Siedlungen der Nachkriegszeit, die lange als „gewöhnlicher“ Bestand galten. Brunnergut macht sichtbar, dass die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend als Teil des baukulturellen Erbes verstanden wird und dass der Weg zu Umnutzung oder Ersatzneubau künftig öfter über unabhängige Fachgutachten und sorgfältig austarierte Schutzkonzepte führen wird.​

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