Baueinsprachen Bundesrat will härter durchgreifen

Baueinsprachen verzögern in der Schweiz Wohnungsprojekte und verschärfen die Wohnungsknappheit. Nun soll der Bund eine gesetzliche Grundlage schaffen, um offensichtlich missbräuchliche Einsprachen zu sanktionieren. Ohne jedoch die legitimen Mitwirkungsrechte der Bevölkerung auszuhebeln.

Dezember 2025

Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen und des Bundesamts für Raumentwicklung zeigt, Einsprachen und Rekurse sind der häufigste Grund, weshalb Wohnbauprojekte verzögert oder gar verhindert werden. Das treibt Kosten in die Höhe, bremst die Bautätigkeit und trägt zur Verschärfung der Wohnungsknappheit bei. Problematisch sind insbesondere Fälle, in denen Einsprachen nicht dem Schutz öffentlicher Interessen dienen, sondern primär private Vorteile sichern oder als Druckmittel eingesetzt werden. Wie etwa wenn für den Rückzug einer Beschwerde Geld verlangt wird.​

Neue Regeln gegen Rechtsmissbrauch
Mit der Motion «Missbräuchliche Baueinsprachen sanktionieren» soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Grundlage zu schaffen, um Einsprecherinnen und Einsprecher ohne schutzwürdiges Interesse oder mit klar rechtsmissbräuchlicher Absicht zu Kosten- und gegebenenfalls Schadenersatzzahlungen zu verpflichten. Der Bundesrat ist bereit, die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten zu prüfen und auszuloten, wie weit er gestützt auf Artikel 75 BV im Raumplanungsgesetz Leitplanken zur Einsprachelegitimation und zu den Folgen missbräuchlicher Einsprachen vorgeben kann. Die konkrete Ausgestaltung der Verfahren soll weiterhin bei den Kantonen liegen, aber innerhalb eines bundesrechtlichen Rahmens erfolgen.​

Heikle Abgrenzung und offene Risiken
Juristen weisen darauf hin, wie schwierig es in der Praxis ist, eine Einsprache klar als missbräuchlich zu qualifizieren. Finanzielle Abgeltungen für den Rückzug eines Rechtsmittels können etwa legitim sein, wenn Nachbarn auf Aussicht, Ruhe oder andere Positionen verzichten. Zudem warnen Akteure wie der Schweizer Heimatschutz davor, dass strengere Hürden und Sanktionsdrohungen den Schutz von Ortsbild und Denkmälern schwächen könnten. Insbesondere in Kantonen ohne Verbandsbeschwerderecht, wo Nachbarn oft als letzte Schutzinstanz auftreten. Das Parlament wird deshalb einen Balanceakt vollziehen müssen. Die Verfahren beschleunigen und Missbrauch eindämmen, ohne berechtigte Einsprachen und demokratische Mitsprache zu entwerten.

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