Mobilfunknetze müssen Notstrom erhalten
Ab 2031 müssen Schweizer Mobilfunkbetreiber ihre Netze mit Notstrom absichern, damit Notrufe, Telefonie und Internet bei Stromausfällen weiter funktionieren. Eine angepasste Fernmeldedienstverordnung legt fest, wie lange welche Dienste verfügbar bleiben müssen und reagiert damit auf Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen.
Der Bundesrat verschärft die Anforderungen an die Ausfallsicherheit der Mobilfunknetze. Künftig müssen Betreiber an wichtigen Standorten und Antennen eine Notstromversorgung installieren, die den Betrieb bei Stromunterbrüchen während mindestens vier Stunden aufrechterhält.
Im Fokus steht die Sicherheit der Bevölkerung. Notrufe, klassische Telefonie und Internetzugang sollen auch dann funktionieren, wenn das reguläre Stromnetz ausfällt. Dazu zählen ausdrücklich auch Radioprogramme, die über das Internet verbreitet werden, als Informationskanal in Krisensituationen.
Staffelung bis 2034
Die neuen Vorgaben gelten nicht für alle Dienste gleichermassen und nicht sofort. Ab 2031 müssen Notrufe während mindestens vier Stunden möglich sein. Andere Mobilfunkdienste, wie allgemeiner Datenverkehr, müssen erst ab 2034 über diesen Zeitraum hinweg abgesichert werden.
Um die Netze in einer Mangellage nicht zu überlasten, erhalten Betreiber zudem einen klaren Handlungsspielraum. Sie dürfen die Übertragung von Videos und TV-Programmen einschränken, um Kapazitäten für prioritäre Dienste wie Notrufe, Sprachverbindungen und zentrale Informationsangebote zu sichern.
Kompromiss nach Kritik aus der Branche
Ursprünglich plante der Bundesrat deutlich strengere Anforderungen. Die Mobilfunknetze hätten auch bei Stromausfällen von bis zu drei Tagen und wiederholten Abschaltungen stabil bleiben sollen. Telekomunternehmen und Wirtschaftsverbände kritisierten diese Vorgaben in der Vernehmlassung als kaum umsetzbar und zu aufwändig.
In einem moderierten Dialog unter Leitung von Bundesrat Albert Rösti einigten sich Mobilfunkbetreiber und Verwaltung auf die jetzt beschlossene Lösung. Sie erhöht das Schutzniveau der Netze, ohne die Branche mit maximalen Szenarien zu überfordern, und liegt im Rahmen dessen, was auch andere europäische Länder verlangen.
Prüfung weitergehender Härtung
Mit der Teilrevision der Fernmeldedienstverordnung ist die Diskussion über Versorgungssicherheit noch nicht abgeschlossen. In einer zweiten Etappe prüft das zuständige Departement, in welchem Umfang eine weitergehende Härtung der Netze für Szenarien wie Strommangellagen oder mehrtägige Ausfälle realistisch umsetzbar ist.
Dabei arbeiten mehrere Bundesdepartemente zusammen, unter anderem Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Bis spätestens Ende 2027 soll feststehen, ob und wie zusätzliche Massnahmen nötig sind, damit die Schweiz auch in ausserordentlichen Lagen möglichst verlässlich mit Mobilfunkdiensten versorgt bleibt.