Luzern stellt Richtplan öffentlich vor
Der Kanton Luzern erreicht in der Gesamtrevision seines kantonalen Richtplans einen entscheidenden Schritt. Vom 20. Oktober bis 18. Dezember 2025 liegt der Richtplanentwurf öffentlich auf. In dieser Phase können Gemeinden, Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen Stellung nehmen. Der Richtplan ist das zentrale Instrument, mit dem der Kanton die räumliche Entwicklung bis 2050 steuert, unter Berücksichtigung von Bevölkerung, Wirtschaft, Umwelt und Infrastruktur.
Die Luzerner Bevölkerung wird laut Prognosen bis Mitte des Jahrhunderts um rund 120’000 Personen zunehmen und die Marke von 560’000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreichen. Um dieses Wachstum geordnet zu bewältigen, verankert die Raumentwicklungsstrategie im Richtplan klare Ziele. Kompakte, effiziente und auf den öffentlichen Verkehr abgestützte Siedlungsstrukturen sollen Vorrang haben.
Der Plan sichert den haushälterischen Umgang mit dem Boden und stimmt die Entwicklungsabsichten des Kantons mit jenen des Bundes und der Gemeinden ab. Er soll die Grundlage schaffen, um Wohnen, Arbeiten und Mobilität räumlich zu harmonisieren.
Fokus auf Innenentwicklung und bezahlbaren Wohnraum
Zentrales Element der Revision ist die Schaffung von Wohnraum, ohne wertvolles Kulturland zu gefährden. Der Richtplan setzt auf Verdichtung nach innen, etwa durch Mindestdichten und höhere Bebauungsgrade in verkehrsgünstigen Lagen und ermöglicht punktuelle Bauzonenerweiterungen dort, wo sie für preisgünstigen Wohnungsbau sinnvoll sind.
Mit den sogenannten Zentrumsgebieten entstehen planerische Instrumente, um zentrale Standorte mit hoher Dichte gezielt zu entwickeln. Gemeinden sollen ihr Wohnraumangebot künftig verbindlich festhalten können. Ergänzend sind Massnahmen in anderen Politikbereichen nötig, etwa in der Bodenpolitik oder Förderprogrammen für gemeinnützigen Wohnungsbau.
Arbeitszonen und wirtschaftliche Entwicklung
Für Wirtschaftsflächen stärkt der Richtplan den lokalen Handlungsspielraum. Gemeinden erhalten die Möglichkeit, eigene Arbeitszonen zu erweitern, um Neuansiedlungen mit regionalem Bezug zu fördern und Wohnen und Arbeiten stärker zu verknüpfen.
Der Kanton übernimmt mit dem Programm zu Entwicklungsschwerpunkten eine koordinierende Rolle. Zudem schafft der Richtplan Grundlagen für eine aktive Bodenpolitik, um Flächen im kantonalen Interesse. Wie strategische Arbeitsgebiete oder Infrastrukturprojekte gezielter zu steuern.
Integration übergeordneter Nachhaltigkeitsziele
Die Richtplanrevision verknüpft raumrelevante Themen mit übergeordneten Strategien. Aspekte zu Klimaschutz, Energieproduktion und Mobilitätsentwicklung aus kantonalen Projekten wie «Zukunft Mobilität Kanton Luzern» oder dem Planungsbericht Klima und Energie werden räumlich verankert. Damit greift die Planung ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen integrativ auf.
Verfahren und politische Verantwortung
Seit der Revision des Planungs- und Baugesetzes 2018 ist der Kantonsrat stärker in die Richtplanung eingebunden. Er legt die strategischen Ziele in der Raumentwicklungsstrategie fest, während der Regierungsrat die operative Koordination und die konkrete räumliche Festlegung in den Richtplankarten verantwortet.
Die aktuelle Überarbeitung basiert auf Rückmeldungen aus der Mitwirkung 2023 sowie auf der Vorprüfung des Bundes 2024. Nach der öffentlichen Auflage werden alle Eingaben ausgewertet, bevor die bereinigte Fassung voraussichtlich im Sommer 2026 dem Kantonsrat zugeleitet und anschliessend dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt wird.