Kanton Zürich will grosse Dächer für Solarstrom nutzen

Dachflächen mit einer Grösse von über 300 Quadratmetern sollen im Kanton Zürich künftig ganzflächig für die Produktion von Solarstrom genutzt werden. Das schlägt der Regierungsrat vor. Zudem sollen Netzbetreiber künftig Langzeitspeicher gemeinsam fördern.

Zürich, Januar 2026

Der Zürcher Regierungsrat will die Sicherheit der Stromversorgung mit Solarstrom und Langzeitspeichern verbessern. Dafür hat er am 6. Januar laut einer Mitteilung zwei Vorlagen zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes präsentiert.

Die erste Vorlage sieht vor, dass Dächer mit einer Grösse von mehr als 300 Quadratmetern ganzflächig mit einer Solaranlage ausgestattet werden müssen. Diese Pflicht gilt bei Neubauten und bei der Sanierung von Dächern bestehender Dächer. Der Regierungsrat schätzt das Potenzial der vollständigen Nutzung aller geeigneten Dächer auf jährlich rund 6 Terawattstunden Strom. Das entspricht rund zwei Dritteln des derzeitigen Stromverbrauchs im Kanton. Rund 60 Prozent dieses Potenzials liegen laut Regierungsrat bei grossen Dächern.

Die zweite Vorlage sieht einen Ausbau der Langzeitspeicher vor. Stromnetzbetreiber sollen diese künftig gemeinsam fördern. Diese Förderung soll über eine Abgabe auf den Stromverbrauch finanziert werden, die 0,5 Rappen pro Kilowattstunde nicht übersteigt. Der entsprechende Förderfonds soll von den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) verwaltet werden. Der Regierungsrat will damit den Überschuss an Solarstrom im Sommer für das Winterhalbjahr nutzbar machen.

Die beiden Vorlagen gehen nun zur Beratung an den Kantonsrat.

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