Hitzeschutz auf Baustellen wird zur Gemeinschaftsaufgabe

Hitzeperioden stellen den Bau in der Schweiz zunehmend vor grosse Herausforderungen. Wo früher einzelne Hitzetage als Ausnahme galten, sind sie heute fester Bestandteil des Sommers. Dies mit unmittelbaren Folgen für die Gesundheit der Mitarbeitenden und die Produktivität auf den Baustellen. Michael Walz, Leiter QUS beim Schweizerischen Baumeisterverband (SBV), macht deutlich: «Wenn die Sonne brennt, hilft kein Jammern, nur Vorbereitung.» Doch Hitzeschutz bedeutet weit mehr als Schattenplätze und Wasserstellen.

August 2025

Die Schweiz ist topografisch vielfältig, von innerstädtischen Baustellen über alpine Lagen bis hin zu grossflächigen Infrastrukturprojekten. Einheitliche Massnahmen greifen daher zu kurz. Während in gewissen Gemeinden frühere Arbeitszeiten ermöglicht werden, setzen andere Projekte auf mobile Beschattungssysteme oder angepasste Pausenregelungen. Entscheidend ist die Abstimmung auf die jeweilige Region, das Umfeld und den Projekttyp.

Mitverantwortung der Bauherrschaft
Walz betont, dass es nicht nur Aufgabe der Bauunternehmen sei, für Hitzeschutz zu sorgen. Auch Bauherren und Projektverfasser könnten durch vorausschauende Planung und Ausschreibung wirkungsvolle Massnahmen verankern. Damit übernehmen sie Verantwortung für die Arbeitssicherheit und verhindern Diskussionen über Mehrkosten. «Wer frühzeitig auf die Thematik eingeht, schafft Klarheit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten», so Walz.

Zusammenarbeit auf allen Ebenen
Ein wesentlicher Faktor ist die enge Abstimmung zwischen Bauleitung, Polieren und Arbeitnehmenden. Zwar tragen Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht, den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, doch auch Mitarbeitende sind gefordert. Sie müssen Schutzmassnahmen aktiv nutzen, Schattenplätze aufsuchen und die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel einsetzen. Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV, Art. 11) verpflichtet alle Parteien zur Umsetzung.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Gesetzlich sind Arbeitgeber bereits heute verpflichtet, Schutzmassnahmen umzusetzen. Unterstützung bieten Richtlinien von Suva und SBV. Dennoch bestehen strukturelle Probleme. Wird aufgrund einer Hitzewelle der Arbeitsrhythmus angepasst, entstehen Verzögerungen, die in Werkverträgen nicht immer abgedeckt sind. Häufig werden die Bestimmungen der SIA-Norm 118, die Fristverlängerungen bei wetterbedingten Unterbrüchen vorsehen, wegbedungen. Damit landen die Risiken bei den Bauunternehmen und deren Mitarbeitenden. Eine Praxis, die der SBV klar kritisiert.

Runder Tisch als Signalgeber
Um tragfähige Lösungen zu entwickeln, hat sich der SBV gemeinsam mit Gewerkschaften, Bauherrenvertretungen wie KBOB, SBB, Astra und IPB sowie Behörden und Suva am «Runden Tisch Hitze» zusammengeschlossen. Mitte Mai 2025 wurde in einem Konsultativentscheid festgelegt, Hitzeschutz künftig in der Baustellenverordnung (BauAV), in Empfehlungen von KBOB und IPB sowie in der SIA-118-Vertragsnorm zu verankern. Damit verpflichten sich Bauherren und Sozialpartner, Gesundheitsschutz verbindlich zu berücksichtigen. Nun liegt es an der Politik, ein klares Signal in dieselbe Richtung zu senden.

Hitzeschutz auf Baustellen ist keine reine Chefsache, er verlangt die Mitverantwortung aller Beteiligten, vom  Bauherren, Unternehmen, Bauleitungen und Mitarbeitende. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, lassen sich die wachsenden Risiken durch steigende Temperaturen wirkungsvoll bewältigen. In Zeiten des Klimawandels wird Hitzeschutz so zu einem festen Bestandteil moderner Baukultur und zu einem entscheidenden Faktor für Arbeitssicherheit und faire Rahmenbedingungen.

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