Bundesrat verstärkt Agenda zur Standortattraktivität

Der Bundesrat will die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz nachhaltig sichern. Angesichts globaler Unsicherheiten setzt er auf regulatorische Entlastungen, tiefere Produktionskosten und neue internationale Absatzmärkte. Erste Weichenstellungen wurden bereits mit Freihandelsabkommen erreicht.

August 2025

Das internationale Umfeld bleibt volatil. Die USA stellen Handelsbeziehungen infrage und distanzieren sich von der OECD-Mindeststeuerreform, während die EU den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau legt. Für die Schweiz bedeutet dies Risiken, aber auch Chancen. Ihre stabilen Rahmenbedingungen, die offene Wirtschaft und eine exzellente Forschungslandschaft verschaffen weiterhin Vorteile im globalen Wettbewerb.

Verbesserte Standortbedingungen als Schlüssel
Der Bundesrat intensiviert seine wirtschaftspolitische Agenda und priorisiert Massnahmen, die die Produktionskosten der Unternehmen senken. Zudem sollen alternative Absatzmärkte erschlossen und die Rechts- und Planungssicherheit gestärkt werden. Wichtige Erfolge sind das neue Freihandelsabkommen mit Indien sowie der Abschluss der Verhandlungen mit Mercosur.

Entlastung der Unternehmen
Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) hat die Schweiz ein zentrales Instrument geschaffen, das nun konsequent umgesetzt werden soll. Neue Belastungen sollen vermieden, bestehende Regulierungen überprüft und gezielt vereinfacht werden. Die Evaluation ausgewählter Regulierungsbereiche spielt dabei eine zentrale Rolle.

Kurzarbeit und Exportförderung im Fokus
Aktuell prüft der Bundesrat rasch wirksame Massnahmen bei der Kurzarbeitsentschädigung. Diskutiert wird eine Verlängerung der Bezugsdauer von 18 auf 24 Monate innerhalb einer Rahmenfrist. Parallel wird der Bedarf zusätzlicher Schritte in der Exportförderung analysiert, um Schweizer Unternehmen in einem herausfordernden Umfeld abzusichern.

Obwohl rund 10 Prozent der Schweizer Warenexporte von US-Zusatzzöllen betroffen sind, erwartet der Bundesrat keine Rezession vergleichbar mit der Finanzkrise oder der Pandemie. Ein Konjunkturprogramm gilt daher als nicht notwendig. Die Analyse der Wirtschaftslage wird jedoch laufend fortgesetzt, um bei Bedarf gezielt handeln zu können.

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