Bundesrat vereinfacht Bauverfahren

Die Schweiz benötigt dringend Wohnungen und Fortschritte bei der Energiewende. Damit Bewilligungsverfahren nicht länger durch restriktive Ortsbildschutz-Regeln ausgebremst werden, sorgen neue Massnahmen des Bundes für mehr planerische Freiheit und Entlastung bei Kantonen und Gemeinden.

September 2025

Bislang verzögern sich viele Bauprojekte und Stadtentwicklungen wegen der starren Direktanwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS). Besonders in Zürich sind Tausende Wohnungen blockiert, wie das Beispiel Brunaupark zeigt. Mit einer Neuregelung will der Bundesrat die Behandlung und Bewilligung von Wohnprojekten vereinfachen und beschleunigen. Die ISOS-Vorgaben sollen in Zukunft nur in jenen Fällen direkt greifen, in denen tatsächlich das Ortsbild betroffen ist. Damit sinkt die Zahl der komplexen Verfahren deutlich und zahlreiche Projekte können rascher realisiert werden.

Kantone und Gemeinden erhalten künftig mehr Spielraum und klare Abgrenzungen, wann eine Direktanwendung von ISOS wirklich notwendig ist. Die Erhaltungsziele des Inventars werden offener formuliert, was die Siedlungsentwicklung nach innen ermöglicht und die Baukultur dennoch schützt.

Solaranlagen werden einfacher bewilligt
Die neuen Massnahmen erleichtern auch die Installation von Solaranlagen auf Neubauten. Künftig ist eine ISOS-Prüfung nur bei bestehenden Gebäuden erforderlich. Damit trägt der Bund den Anforderungen der Energiewende Rechnung und stärkt die Planungs- und Rechtssicherheit für zukunftsorientierte Bauvorhaben.

Konsens am runden Tisch
Die Reform entstand bei einem breit abgestützten runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die regulatorischen Anpassungen sollen bis Herbst 2026 erfolgen. Parallel werden die Prozesse für die Anwendung des ISOS-Inventars verbessert, damit Konflikte schon früh erkannt und gelöst werden können.

Prominente Kritiker und Befürworter aus Politik und Heimatschutz begrüssen die Neuregelung. Sie sei ein vernünftiger Kompromiss zwischen Schutz und Entwicklung. Die Direktanwendung bleibt für bedeutende Denkmäler möglich, verhindert aber künftig keine wichtigen Innovationsprojekte mehr.

Neue Dynamik für Wohnungsbau
Die neuen Regeln geben Kantonen und Gemeinden die nötige Flexibilität, Ressourcenschutz und Baukultur miteinander zu verbinden. Wohnungsbauprojekte wie der Brunaupark könnten künftig deutlich schneller bewilligt und realisiert werden. Das Bundesamt für Kultur, Umweltdepartement und Wirtschaftsdepartement sind mit der Umsetzung der neuen Grundlagen beauftragt, um die gestiegene Nachfrage nach Wohnraum und die Herausforderungen der Energiewende ganzheitlich zu adressieren.

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