Aufstocken und Anbauen leicht gemacht
In Zürich beginnt die Vernehmlassung zur Revision des Planungs- und Baugesetzes. Ziel ist, das Umbauen und Erweitern bestehender Gebäude zu erleichtern und die maximale Ausnutzung von Grundstücken zu fördern. Damit sollen ökologische, soziale und kulturelle Vorteile künftig besser genutzt werden.
Die Weiterentwicklung bestehender Bauten bietet klare Vorteile. Sie spart Ressourcen, verringert die CO2-Emissionen und reduziert das Bauabfallvolumen. Im Gegensatz zum Abriss bleibt das Quartierbild erhalten und oft entstehen niedrigere Neuvermietungen, was für günstigen Wohnraum sorgt. Auch die lokale Baukultur profitiert davon, denn gewachsene Strukturen und identitätsstiftende Elemente bleiben erhalten, was das Gemeinschaftsgefühl stärkt.
Hohe Hürden hemmen Umbauten
Aktuell erschweren veraltete Vorschriften, komplexe Verfahren und mangelnde Rechtssicherheit zahlreiche Erweiterungsprojekte. Gerade ältere Gebäude entsprechen nicht den neuesten Regelwerken, sodass viele Eigentümer vor dem Aufwand zurückschrecken und lieber neu bauen.
Gesetzesrevision bringt Erleichterungen
Die neue Vorlage der Baudirektion sieht gezielte Vereinfachungen vor. Das Herzstück ist die Erleichterungsbestimmung, § 220a E-PBG.: Sie erlaubt den Eigentümern, von bestimmten Vorschriften abzuweichen, etwa bei Grenzabständen, Fassadenhöhe und Anzahl Vollgeschosse. Ziel ist, das weiterentwickelte Gebäude besser in die bestehenden Bauordnungen einzupassen, mehr Spielraum beim Umbau zu schaffen und gleichzeitig Rechtssicherheit zu bieten.
Verdichtung und bessere Ausnützung
Gerade in Wohnbauten wird es leichter, zusätzliche Wohneinheiten zu realisieren. Die Regelung fördert, dass Grundstücke ihr gesamtes Potenzial gemäss Gemeinde-Zonenordnung ausschöpfen können, ohne den Bestand zu verlieren. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Verdichtung und smarter Flächennutzung in Stadt und Land.
Weitere Vereinfachungen und Aktualisierungen
Die Revision greift auch Forderungen des Kantonsrats auf. So werden Verfahren für Solaranlagen und Treppenlifte vereinfacht. Überholte Vorschriften bei Brandschutz und Mindesthöhen sollen gestrichen werden. Das erleichtert die Umnutzung von Bürogebäuden zu Wohnungen und setzt Impulse für innovative Bauprojekte.
Chance für Zürich
Die geplanten Erleichterungen beim Umbau und der Erweiterung bestehender Gebäude ermöglichen nachhaltige Stadtentwicklung, ökologisch, sozial und kulturell. Die Gesetzesrevision schafft Klarheit und motiviert Eigentümer, Potenzial im Bestand zu nutzen statt neu zu bauen.