Steuerabzüge für Öko-Investitionen in Neubauten sollen schneller greifen

Bern, September 2021

Die Karenzfrist für umweltfreundliche Investitionen in Neubauten soll verkürzt werden. Einem entsprechenden Vorstoss aus der SP hat sich nach Bundesrat und Ständerat nun auch der Nationalrat angeschlossen. Der Bundesrat muss jetzt die rechtlichen Grundlagen für die Änderung schaffen.

Derzeit gilt bei umweltfreundlichen Investitionen in Immobilien eine Karenzfrist. Erst fünf Jahre nach Erbauung der Liegenschaft sind solche Investitionen steuerlich abzugsfähig. Im vergangenen Dezember hat Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) eine Motion eingereicht, mit der die Verkürzung dieses Karenzfrist gefordert wird.

Angesichts hoher Erstellungskosten seien die finanziellen Grenzen besonders jüngerer Bauherrschaften für ökologische Massnahmen beim Neubau nachvollziehbar, schreibt Zanetti in seiner Motion. Stelle sich nach Fertigstellung des Baus heraus, „dass entsprechende ökologisch erwünschte Zusatzinvestitionen finanziell tragbar wären“, werde sich die Eigentümerschaft angesichts der fünfjährigen Karenzfrist jedoch „hüten, diese Investitionen unverzüglich an die Hand zu nehmen“. Dies sei „aus ökologischer Sicht bedauerlich“, meint Zanetti.

Die vom SP-Ständerat geforderte Verkürzung der Karenzzeit kann nun aufgegleist werden. Nach Unterstützung durch den Bundesrat und der Annahme der Motion vom Ständerat habe jetzt auch der Nationalrat den Vorstoss „diskussionslos angenommen“, informieren die Parlamentsdienste in einer Mitteilung. Nun ist der Bundesrat am Zug. Er muss die rechtlichen Grundlagen für die Verkürzung der Karenzfrist schaffen. Zudem sollen dabei bisher unterschiedliche Handhabungen zwischen den Kantonen harmonisiert werden.

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