Beschleunigung der Baubewilligungsprozesse dringend erforderlich

March 2024

In den letzten Jahren hat sich der Weg zur Erlangung einer Baugenehmigung zunehmend zu einer kostspieligen und zeitaufwändigen Herausforderung entwickelt. Laut einer UBS-Studie benötigt der Bewilligungsprozess für neue Wohnprojekte nun durchschnittlich 230 Tage – eine signifikante Zunahme im Vergleich zu früheren Jahren. Verantwortlich für diese Verzögerungen sind unter anderem ein Anstieg der regulatorischen Anforderungen und eine Zunahme der Rechtsmittelverfahren, die die Prozesse komplexer gestalten. Insbesondere in der Stadt Zürich werden derzeit über 1’000 Wohnungen aufgrund von Einsprachen blockiert, und die Kosten für die Erstellung einer Wohnung sind deutlich gestiegen.

Angesichts dieser Entwicklungen werden in verschiedenen Kantonen Massnahmen diskutiert, um die Baubewilligungsverfahren zu straffen. So plant der Kanton Luzern, das bestehende Bewilligungsverfahren durch ein einfacheres Meldeverfahren zu ersetzen, während im Kanton Freiburg Baugesuche automatisch als genehmigt gelten sollen, falls die Bearbeitungsfrist überschritten wird.

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) setzt sich auf allen Regierungsebenen für eine Beschleunigung der Baubewilligungsprozesse ein. Als Lösungsansatz gilt unter anderem die Digitalisierung der gesamten Prozesskette, von der Planung bis zur Realisierung. Ebenso wichtig ist die Bekämpfung grundloser Einsprachen, die lediglich dem Ziel dienen, Bauvorhaben zu verzögern. Der SBV befürwortet eine Begrenzung der Einsprache Möglichkeiten auf relevante Aspekte und eine Einführung von Kostenbeteiligungen bei Einsprachen, um den Missbrauch des Systems einzudämmen.

Die Initiativen zur Vereinfachung der Baubewilligungsprozesse und zur Verhinderung missbräuchlicher Einsprachen sind entscheidend, um die dringend benötigte Schaffung von Wohnraum zu fördern und die Wohnungsknappheit effektiv zu bekämpfen. Mit diesen Massnahmen soll sichergestellt werden, dass Bauprojekte zügig und effizient realisiert werden können, ohne dass der rechtliche Schutz der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt wird.

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