Per Mausklick zum Baugesuch

Aargau, Luglio 2021

Rund zwei Dutzend Aargauer Gemeinden haben das digitale Einreichen von Baugesuchen bereits eingeführt. Reto Käch, Leiter Support und Schulung eBau, vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt, zieht eine positive Bilanz.

Seit rund drei Jahren ermöglicht der Kanton Aargau mit «eBau» das digitale Einreichen von Baugesuchen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt setzt diesen Digitalisierungsschritt im Rahmen der eGov-Strategie von Bund und Kanton um. Die Vorteile liegen auf der Hand: «So kann der gesamte Baubewilligungsprozess vom Gesuchstellenden über die Gemeinde bis zum Kanton durchgehend elektronisch abgewickelt werden», erklärt Reto Käch, Leiter Support und Schulung eBau, vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau. Der Einsatz von solchen Online-Dienstleistungen ermögliche effiziente und weniger personalintensive Prozesse, eine schlankere Arbeitsorganisation, mehr Transparenz und eine bessere Vernetzung der Beteiligten.

Stand heute sind insgesamt 22 Gemeinden an eBau Aargau angeschlossen. «Mit dem schrittweisen Roll-Out und den Schulungen machen wir die Gemeinden sukzessive mit dem digitalen Baubewilligungsprozess vertraut», sagt Käch. Das Fehlen der Mehrheit der insgesamt 213 Aargauer Gemeinden begründet der Supportleiter so: «50 Prozent arbeiten mit eigenen Bauverwaltungssoftwares. Diese Gemeinden müssen sich noch bis zum zweiten Quartal 2022 gedulden.» Ab dann sei der medienbruchfreie Anschluss via eigens initiierter eCH-Schnittstelle möglich. Die Umstellung auf die elektronische Bearbeitung von Baugesuchen lässt den Zahlen nach aber auch noch Gemeinden zögern, die die Voraussetzungen bereits erfüllen. «Möglicherweise haben die einen oder anderen in der Coronakrise andere Prioritäten. Manche tun sich vielleicht auch mit dem Ablösen von alten Prozessen schwer. Wir üben keinen Druck aus. Wir sind gerne bereit, interessierte Gemeinden diesbezüglich zu begleiten und zu schulen», sagt Käch.

Die Rückmeldungen der Beteiligten, die mit eBau arbeiten, seien durchwegs positiv. «Vor allem der einfache Aufbau des Online-Formulars zur Eingabe des Gesuches überzeugt. Pflichtfelder verhindern, dass etwas bei der Eingabe vergessen geht. Der Zeitverlust wird deutlich reduziert», weiss Käch. Und auch die Gemeinden profitieren: «Im eGov-Bereich werden insbesondere die standardisierten Arbeitsprozesse geschätzt. Die aufeinanderfolgenden Arbeitsschritte führen sukzessive durch den Prozess. So können auch Verwaltungsangestellte ohne spezifische Branchenkenntnisse ein Baugesuch bearbeiten.» Weniger administrative Aufwände, eine bessere Datenqualität und das papierlose Arbeiten seien die grössten Trümpfe für die Verwaltungen.

Ein Thema, das alle Kantone beschäftigt
Gemeinden, die eBau einführen, arbeiten ab diesem Datum ausschliesslich elektronisch. «Nur noch wenige Antragsteller reichen die Gesuche in physischer Form ein», erklärt Käch. In so einem Fall würde das Gesuch anschliessend von der Verwaltung digitalisiert. eBau Aargau soll gemäss der eGov-Strategie einen Mehrwert für alle bringen und Kosten einsparen, da der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Erste Kantone ermöglichen bereits die Online-Auflage eines publikationspflichtigen Projekts. Laut Käch nehme das geltende Gesetz in Bezug auf Digitalisierung keine Stellung. «Das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) des Kantons Aargau regelt lediglich, wann eine öffentliche Publikation erforderlich ist, wie lange und mit welchen Inhalten das Bauvorhaben öffentlich aufzulegen hat und wer in welchem Publikationsorgan darüber in Kenntnis zu setzen ist», erklärt der Schulungsleiter.

Der Kanton Luzern zum Beispiel handhabt die digitale Auflage so: Die Gemeinden haben das Gesuchsformular mit sämtlichen Beilagen im Internet während der öffentlichen Auflage zur Einsicht bereitzustellen, wenn das Baugesuch elektronisch eingereicht wurde und die Gemeinde über die nötige Infrastruktur verfügt. «Wir leiten daraus ab, dass eine Online-Auflage möglich ist und es keine bundesrechtlichen Grundlagen gibt, die dagegen sprechen», schlussfolgert Käch. Im Sinne der Gleichbehandlung müssten in so einem Fall aber Bürgerinnen und Bürgern ohne Internetzugang die Möglichkeit haben, die Baugesuche im Gemeindebüro einzusehen.
Der Kanton Aargau habe bei der elektronischen Einreichung von Baugesuchen nicht bewusst eine Vorreiterrolle eingenommen. «Heute befassen sich wohl sämtliche Kantone mit der Umsetzung einer Software, Webapplikation oder Plattform, die das elektronische Einreichen von Baugesuchen unterstützt», ist Käch überzeugt. Und ergänzt: «Es ist ein Zeichen der Zeit, dass man sich schweizweit mit diesem Thema auseinandersetzt.» Architekten, Vermessungs- und Ingenieurbüros sowie Fachplaner würden schon seit Jahrzehnten mit 2D-Zeichnungen, begehbaren 3D-Modellen, fotorealistischen Visualisierungen oder digitalen Gebäude- und Terrainmodellierungen arbeiten. «Mit dem elektronischen Baubewilligungsprozess wandelt sich das Grundverständnis von einer verwaltungsorientierten Dienstleistung zu einer kundenorientierten», sagt Käch.

Wie wichtig die fortschreitende Digitalisierung sei, mache nicht zuletzt die Coronapandemie nochmals deutlich: «Auch auf Verwaltungen wurde während des Lockdowns ein Teil der Belegschaft ins Homeoffice geschickt. Eine Herausforderung war dabei nicht die Organisation rund um das Equipment, sondern die Tatsache, dass viele Dossiers in den Verwaltungen nur in physischer Form vorhanden sind», erklärt Käch. Die Kundinnen und Kunden wechselten ebenso vermehrt auf digitale Kanäle: «So könnten sich die Herausforderungen, die Covid-19 mit sich bringt, als Chance für eine dauerhaft erhöhte Akzeptanz einer digitalen Verwaltung erweisen.»

Die Investitionskosten für die Entwicklung von eBau wurden vom Kanton übernommen. Für Gemeinden, die mit der digitalen Lösung arbeiten möchten, fallen keine Initialkosten an. Der Betrieb, die Datenarchivierung und der Support werden mit einer Jahrespauschale abgegolten. Die Gesamtkosten für die Anwendung schlagen im Jahr mit insgesamt 50’000 Franken zu Buche. Dieser Betrag wird auf die Anwender-Gemeinden aufgeteilt. Würden alle Aargauer Gemeinden eBau einsetzen, ergebe dies einen marginalen Beitrag pro Jahr und Gemeinde. Die ersten drei Betriebsjahre (2018–2020) wurden vom Kanton vorfinanziert.

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