Le Conseil fédéral élabore une nouvelle réglementation sur le rendement net autorisé

décembre 2023

Quel sera le rendement net autorisé pour les immeubles loués si le taux d'intérêt de référence devait un jour dépasser les deux pour cent ? Le Conseil fédéral élaborera une réglementation à ce sujet à titre préventif.

Der Nationalrat hat der Landesregierung am Dienstag den entsprechenden Auftrag erteilt. Dies, indem er mit 130 zu 61 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion des Bündner Ständerats Stefan Engler mit dieser Forderung annahm.

Der Mitte-Politiker argumentierte, Marktbeobachter gingen davon aus, dass der Referenzzinssatz weiter ansteigen werde. Kürzlich erhöhte ihn das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) auf 1,75 Prozent.

Seit 1986 gelte der Grundsatz, dass ein Ertrag aus Mietobjekten dann zulässig sei, wenn dieser 0,5 Prozent über dem Referenzzins liege. Das Bundesgericht habe aber 2020 zwei Praxisänderungen vorgenommen. Unter anderem habe es bestimmt, dass der Ertrag den Referenzzinssatz neu um zwei Prozent übersteigen dürfe, wenn der Referenzzins zwei Prozent oder weniger betrage.

Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes auf über 2 Prozent werde sich die Frage stellen, ob der bei der Berechnung der Nettorendite zulässige Zuschlag zum Referenzzins direkt wieder auf 0,5 Prozent zu reduzieren sei. Es sei besser, so Engler, wenn der Bundesrat diese Frage auf politischem Weg kläre, als diese für Mieter- und Vermieterschaft wichtige Frage den Gerichten zu überlassen.

Rot-Grün dagegen
Der Bundesrat war einverstanden mit der Annahme der Motion, welcher der Ständerat bereits im September zugestimmt hatte. «Gouverner, c’est prévoir», sagte Bundesrat Guy Parmelin am Dienstag im Rat. Regieren heisse Vorausschauen.

Steigt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte, können die Vermieter die Mieten um 3 Prozent anheben. Voraussetzung dafür ist bei langjährigen Mietverhältnissen aber, dass auch die früheren Senkungen weitergegeben wurden.

Eine rot-grüne Minderheit im Nationalrat argumentierte am Dienstag, im Text der Motion werde schon eine bestimmte Richtung für die Neuregelung vorgegeben. Dies in dem Sinne, dass die Interessen der Vermieter in den Vordergrund gestellt würden. Sie scheiterte aber mit ihrem Antrag, die Motion abzulehnen.

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