Zürich definiert neue Regeln für Hochhäuser

Zürich, Juni 2022

Die Stadt Zürich bringt ihre seit 2001 gültigen Hochhausrichtlinien auf den aktuellen Stand. Bis zum Herbst sollen in Abstimmung mit weiteren Planungsinstrumenten neue Regeln und eine überarbeitete Bau- und Zonenordnung daraus hervorgehen.

Das Amt für Städtebau der Stadt Zürich aktualisiert die aus dem Jahr 2001 stammenden Hochhausrichtlinien, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Mit ihnen werden Bestimmungen für Quartiere geregelt, in denen Hochhäuser bis 40 Meter, bis 60 Meter und bis 80 Meter Höhe gebaut werden. Die Prüfung erfolge unter Berücksichtigung weiterer Planungsinstrumente wie der von der Bevölkerung angenommene kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Anlagen und Bauten.

Als Neuerung nennt die Medienmitteilung die Hinzunahme eines 60-Meter-Gebiets. Für das bereits bestehende 40-Meter-Gebiet sei eine Erweiterung geplant. Für Hochhäuser über 80 Meter müsse weiterhin ein Gestaltungsplan vorliegen.

Darüber hinaus müssen geltende Regeln in Bezug auf städtebauliche, programmatische, typologische und gestalterische Anforderungen eingehalten werden, die ebenfalls Inhalt der Überarbeitung der Hochhausrichtlinien seien. „Je höher ein Hochhaus gebaut wird, desto mehr muss es leisten“, heisst es. Verbindliche Anforderungen, die ein Hochhaus erfüllen muss, sollten teilweise in der Bauordnung verankert werden. Eine Anpassung plant die Stadt Zürich zudem beim Planungs- und Bewilligungsprozess.

Beim Bau von Hochhäusern ab 60 Metern Höhe etwa müsse das Quartier im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen informiert werden. Auch seien Konkurrenzverfahren obligatorisch.

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