Starker Anstieg bei Miet- und Pachtschlichtungsverfahren
Im ersten Halbjahr 2023 verzeichnete die Schweiz einen signifikanten Anstieg von 42,2 % bei neuen Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen. Dieser Trend deutet auf eine wachsende Notwendigkeit zur Konfliktlösung in diesem Bereich hin.
Zwischen Januar und Juni 2023 wurden in der Schweiz 17.519 neue Schlichtungsverfahren im Bereich Miete und Pacht eingeleitet, was einen beachtlichen Anstieg von 42,2 % im Vergleich zum Vorsemester darstellt. Die steigenden hypothekarischen Referenzzinssätze werden als wahrscheinliche Ursache für diese Entwicklung angesehen.
Insbesondere im Kanton Zürich verdoppelte sich die Anzahl der Neueingänge nahezu, während andere Kantone wie Luzern, Schwyz und Uri ebenfalls eine Verdoppelung der Fälle verzeichneten. Insgesamt behandelten die Schlichtungsbehörden im ersten Halbjahr 2023 etwa 23.723 Verfahren, von denen 13.395 erfolgreich abgeschlossen wurden. Mehr als die Hälfte dieser Verfahren endeten mit einer Einigung zwischen den Parteien.
Bei 15,1 % der Verfahren konnten sich die Parteien nicht einigen, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte. Ein kleinerer Teil der Fälle wurde durch Rückzug, Nichteintreten oder Überweisung an ein Schiedsgericht gelöst. Interessanterweise stieg die Anzahl der Verfahren wegen Mietzinserhöhungen und Nebenkosten im Berichtszeitraum deutlich an.
Die Schlichtungsbehörden, bestehend aus einer unabhängigen Vorsitzperson und paritätischen Mieter- und Vermietervertretungen, spielen eine entscheidende Rolle in der Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten im Miet- und Pachtwesen. Diese Behörden führen gemäss der Schweizerischen Zivilprozessordnung Schlichtungsversuche durch, bevor es zu einem richterlichen Entscheidungsverfahren kommt.
Der Anstieg der Schlichtungsverfahren spiegelt die wachsende Komplexität und Konfliktpotenzial im schweizerischen Miet- und Pachtmarkt wider und unterstreicht die Bedeutung effektiver Schlichtungsmechanismen in diesem Sektor.