Personalwohnungen zählen künftig zu Hotels

September 2023

Der Bau von Personalwohnungen soll für Hotelbetriebe in ausländischer Hand erleichtert werden. Nach dem Ständerat nahm am Montag auch der Nationalrat eine entsprechende Motion des Bündner Ständerats Martin Schmid (FDP) an, mit 103 zu 78 Stimmen bei sieben Enthaltungen.

Die Verfechter dieses Entwurfs zielen darauf ab, der Wohnungsnot in touristischen Gebieten entgegenzuwirken. Um eine Entlastung herbeizuführen, sollen diese Grundstücke in Zukunft von der Genehmigungspflicht befreit und als „Betriebsstätten“ bezeichnet werden.

Das Führen eines Hotels benötigt eine erhebliche Anzahl an Personal, das vor Ort untergebracht werden muss – besonders in Bergregionen, so Kommissionssprecher Sidney Kamerzin (Mitte/VS). In der Hotellerie sei das tägliche Pendeln, viermal statt zweimal, eine Herausforderung, weshalb die Nähe der Unterkunft entscheidend ist. Eine Entlastung wäre daher vorteilhaft.

Eine Minderheit äußerte jedoch Bedenken, dass dadurch speziell in Touristengebieten die Wohnungsnot für die Einheimischen weiter verschärft würde, wie Minderheitensprecherin Tamara Funiciello (SP/BE) betonte. Zudem sei es für ausländische Eigentümer schon jetzt möglich, solche Grundstücke zu erwerben, wenn eine Genehmigung vorliegt.

Der Bundesrat lehnte den Antrag auch ab. Der Antrag möchte eine Ausnahme für Hotelbesitzer schaffen, sagte Elisabeth Baume-Schneider. Die Wohnungsnot sei für alle belastend, eine Sonderbehandlung der Tourismusbranche sei nicht gerechtfertigt. Die Minderheit und Baume-Schneider konnten sich mit ihren Ansichten jedoch nicht durchsetzen.

Da der Ständerat dem Antrag bereits im März zugestimmt hatte, muss der Bundesrat nun die Anpassungen der sogenannten „Lex Koller“ vornehmen.

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