Kommission des Kantonsrats stimmt Verlängerung der Flughafenpisten zu

Zürich, April 2023

Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrats Zürich spricht sich mit knapper Mehrheit für die geplanten Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich aus. Sie sollen der Verbesserung des Betriebs dienen. Der Flughafen und die Zürcher Handelskammer begrüssen den Entscheid.

Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrats Zürich spricht sich mit acht zu sieben Stimmen für die geplante Verlängerung der Pisten 28 und 32 am Flughafen Zürich aus, informiert der Kantonsrat Zürich in einer Mitteilung. Nach Ansicht der acht Kommissionsmitglieder aus SVP, FDP, Mitte und EVP wird eine Verlängerung der beiden Pisten ausschliesslich zur Konsolidierung des Flugbetriebs in den Spitzenzeiten und bei schlechten Wetterbedingungen führen. In der Mitteilung wird hier unter anderem grössere Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit angeführt.

Die Minderheit aus SP, GLP und Grüne fürchtet dagegen, dass eine Verlängerung der Pisten auch für einen Ausbau der Kapazitäten am Flughafen Zürich genutzt wird. Sie lehnen jedoch jegliches Wachstum am Flughafen „aufgrund der drängenden Klimaprobleme“ ab, heisst es in der Mitteilung.

Der Flughafen nimmt die Entscheidung „erfreut zur Kenntnis“, wie er in einer Mitteilung schreibt. Die Verlängerung der Pisten sei eine wichtige Massnahme, um die Sicherheitsmarge zu erhöhen und den Betrieb zu stabilisieren. Sie führten nicht zu einer Erhöhung der Kapazität. Es bestehe kein Zusammenhang zwischen der Länge der Pisten und der Zahl der landenden und startenden Flugzeuge.

Auch die Zürcher Handelskammer (ZHK) begrüsst den Kommissionsentscheid. Das bestehende System habe sich als „zu wenig stabil“ erwiesen. Vermehrte Verspätungen gefährdeten „die Funktion des Flughafens Zürich als einziges interkontinentales Luftverkehrsdrehkreuz der Schweiz“, schreibt die ZHK in einem Kommentar. „Die bereits vom Bund geforderten Pistenverlängerungen ermöglichen es dem Flughafen, bei allen Wetterlagen zuverlässig und stabil zu funktionieren.“

Im nächsten Schritt muss der Kantonsrat entscheiden. Das Vorhaben untersteht dem fakultativen Referendum.

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