Ja zur Teilrevision des Umweltschutzgesetz verleiht Kreislaufwirtschaft zusätzlichen Schub

Mai 2023

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV spricht sich für die Annahme der Teilrevision des Umweltschutzgesetzes aus, die der Nationalrat im Rahmen der Sondersession am 3. Mai 2023 behandelt. Der gewählte regulatorische Ansatz aus einer Mischung von Anreizen, Kompetenzen zur Regulierung und Förderinstrumenten scheint zielführend, um der schon heute weit entwickelten Schweizer Kreislaufwirtschaft zusätzlichen Schub zu verleihen. Die Bauunternehmer bieten zahlreiche Lösungen an, wie Aushub-​ und Ausbruchmaterial als qualitativ hochstehendes Recyclingmaterial bei einem Bauprojekt eingesetzt werden kann. Eine praxistaugliche Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, das auch im Umsetzungsprozess dem Knowhow der Baubranche viel Beachtung schenkt, kann hier viel bewirken.

Über die Bautätigkeit in der Schweiz fallen pro Jahr rund 57 Millionen Tonnen Aushubmaterial und 17 Millionen Tonnen Ausbruchmaterial an. Der Begriff «Abfall» sollte in diesem Zusammenhang nicht verwendet werden, verleitet er doch dazu, die Statistiken mit dem Kehrichtvolumen zu verwechseln, das entsorgt wird. Diese insgesamt 74 Millionen Tonnen Material sind vielmehr ein Indiz dafür, wie viele Tonnen Aushub-​ und Ausbruchmaterial als wertvolle Ressource anfällt, die in weiten Teilen verwertet werden können. Um diese bestmöglich zu nutzen, braucht es ideale gesetzliche Rahmenbedingungen. Solche Verbesserungen beinhaltet die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, mit dem sich der Nationalrat am 3. Mai 2023 während der Sondersession befasst. 

Der SBV hat bereits im Rahmen der Vernehmlassung vom Februar 2022 das Ziel unterstützt, einen entsprechenden Rahmen im Umweltschutzgesetz für eine moderne und umweltschonende Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Der gewählte regulatorische Ansatz aus einer Mischung von Anreizen, Kompetenzen zur Regulierung und Förderinstrumenten scheint zielführend. Es ist jedoch wichtig zu untermauern, dass die Unternehmen der Bauwirtschaft viele Hauptanliegen der Revision längst auf freiwilliger Basis umgesetzt haben. Zudem wurden bereits wichtige rechtliche Grundlage geschaffen wie zum Beispiel die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). Diese räumt der Vermeidung, Verminderung und der gezielten Verwertung von Abfällen einen hohen Stellenwert ein. 

Enge Koordination mit Baubranche wichtig  
Mit lebenszyklusoptimierten Bauten können Ressourcen und Materialien über mehrere Objekt-​Lebenszyklen generell ohne Einbussen an Qualität oder Funktionalität im Kreislauf gehalten oder wiederverwertet werden. Die Bauwirtschaft hat diesbezüglich schon viele innovative Lösungsansätze erarbeitet und wird diese weiterentwickeln. Die Materialwahl bei Bauprojekten treffen jedoch die Bauherren, Architekten und Planer und nicht die Bauunternehmer. Diese gilt es davon zu überzeugen, die Kreislaufwirtschaft ganz früh in der Projektentwicklung einzubinden. Der SBV appelliert deshalb an diese Anspruchsgruppen und die Politik, bei der Umsetzung des Umweltschutzgesetzes eine enge Koordination mit den Baumeistern einzugehen, um das Knowhow der gesamten Baubranche zu nutzen und hemmende Rahmenbedingungen oder Fehlanreize zu verhindern. Ebenfalls zentral sind für den SBV die Kompatibilität des Schweizer Umweltschutzgesetzes mit internationalen Standards und regulatorischen Vorgaben. Explizit gilt es, die Entwicklungen in der EU mitzuberücksichtigen, um einen Swiss Finish und daraus resultierende Handelshemmnisse zu verhindern. 

Verzicht auf nationale Grenzwerte für die graue Energie  
Der SBV regt an, auf nationale Grenzwerte für die graue Energie zu verzichten. Eine korrekte Erfassung der grauen Energie bei Neubauten und Erneuerungen kommt in der Praxis einer Herkulesaufgabe gleich, die scheitern dürfte – oder schlimmer noch – verzerrende Resultate liefern könnte. Damit droht im Endeffekt ein faktisches Verbot für gewisse Bauweisen beziehungsweise Baumaterialien, was wiederum zu einer immensen Verteuerung der Bauwerke führt. Statt an solchen praxisuntauglichen Grenzwerten sollte sich die Ausschreibung von Bauwerken stets an der benötigten beziehungsweise gewünschten Funktion orientieren und nicht an spezifischen Baumaterialien. Diese ergibt sich durch die Ansprüche an das Bauwerk. Es gilt nicht nur die Ressourcenschonung, sondern die gesamte Nachhaltigkeit für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu berücksichtigen.

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