InfraWatt will Pflicht für klimaneutrale Infrastruktur

Schaffhausen/Yverdon-les-Bains VD, April 2023

InfraWatt fordert eine Pflicht für klimaneutrale Infrastrukturanalagen und will eine gesetzliche Vorschrift zur Erreichung des Netto-Null Ziels. In einem Positionspapier zeigt der Verein die Eckpunkte für die Nutzung der Potenziale auf.

InfraWatt fordert, dass Klimaneutralität von Infrastrukturanlagen und deren faire Finanzierung verpflichtend ebenso vorgeschrieben werden wie die Erreichung des Netto-Null-Ziels. Dies werde eine Gebührenfinanzierung ermöglichen. „Die Infrastrukturanlagen wollen einen aktiven Beitrag im Rahmen der Netto-Null-Strategie leisten, indem sie klimarelevante Emissionen vermeiden und auch weitergehende Reduktionsdienstleistungen anbieten“, schreibt der Verein für die Energienutzung aus Abwasser, Abfall, Abwärme und Trinkwasser in einem Positionspapier.

Doch würden viele Massnahmen nicht umgesetzt, „weil sie noch nicht zur Kernaufgabe gehören“. Deshalb solle das Positionspapier „die Grundsätze skizzieren, damit diese Potenziale genutzt werden können“. Um die Treibhausgasneutralität weiter voranzutreiben, hat der Vorstand von InfraWatt die Arbeitsgruppe Dekarbonisierung gegründet.

Für Infrastrukturanlagen formuliert der Verein drei Ziele: Sie müssen erstens Direktemissionen von klimawirksamen Gasen und Stoffen vermeiden und zweitens ihr Potenzial zur Substitution von fossilen Brenn- und Treibstoffen ausnutzen. Drittens müssten „Punktquellen aus Infrastrukturanlagen“ zur CO2-Entfernung genutzt werden und als Dienstleistung für Negativemissionen angeboten werden.

Die Mehrkosten für einen klimaneutralen Betrieb der Anlagen sollen dem Konzept zufolge über Gebühren gedeckt und der Aufwand für Substitutionsleistungen und negative Emissionen als Dienstleistung erbracht werden. Es müsse klar geregelt werden, was gebührenfinanziert sein soll und was die Endkunden bezahlen sollen. Für Negativemissionen sollen weitere Optionen greifen wie etwa das Verursacherprinzip.

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