Gegenvorschlag zur Initiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich»

Oktober 2023

Der Stadtrat hat die 2022 eingereichte Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich» für gültig erklärt. Er beantragt dem Gemeinderat, diese zuhanden der Stimmberechtigten abzulehnen und einen Gegenvorschlag anzunehmen.

Im 15. März 2022 wurde die Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen für Zürich» mit rund 8900 gültigen Stimmen der Stadtkanzlei eingereicht. Die Volksinitiative verlangt, dass die Stadt und ihre Wohnbaustiftungen mehr Liegenschaften und Grundstücke kaufen. Das Stiftungskapital der drei städtischen Wohnbaustiftungen Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW), Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien (SWkF) und Stiftung PWG zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen der Stadt Zürich sollen deshalb um insgesamt 250 Millionen Franken erhöht werden. Die SAW würde verpflichtet, mit der Kapitalerhöhung bis 2040 um 2000 Wohnungen zu wachsen.

Für den Kauf oder Bau neuer Wohnungen soll der Stadtrat den Wohnbaustiftungen Darlehen und Bürgschaften gewähren können. Die Möglichkeit einer Bürgschaft stünde auch Wohnbaugenossenschaften offen. Zudem verlangt die Volksinitiative, fünf Prozent der neu erworbenen städtischen Mietwohnungen an sozial benachteiligte Personen zu vermieten. Die Initiative fordert in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eine Änderung der Gemeindeordnung und als Nebenänderung die Anpassung dreier Gemeindebeschlüsse.

Gegenvorschlag des Stadtrats zur Volksinitiative
Der Stadtrat hat die Volksinitiative für gültig erklärt und begrüsst die Stossrichtung der Initiative. Er beurteilt es als gerechtfertigt, dass der Erwerb von Liegenschaften in der Gemeindeordnung verdeutlicht wird.

Ebenso unterstützt er eine Grundsatzbestimmung für die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften für den Erwerb von Liegenschaften in Kompetenz des Stadtrats für mehr gemeinnützigen Wohnraum. Dasselbe gilt für die Erhöhung der Stiftungskapitalien. Dennoch lehnt der Stadtrat die Initiative ab und unterbreitet dem Gemeinderat zuhanden der Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag. Im Gegenvorschlag ist vorgesehen, dass das Stiftungskapital aller vier städtischen Wohnbaustiftungen erhöht werden soll – auch jenes der jüngsten Wohnbaustiftung, der Stiftung Einfach Wohnen (SEW), zu der es in der Initiative keinen entsprechenden Antrag gibt. Abweichend von der Volksinitiative beantragt der Stadtrat im Gegenvorschlag für Darlehen und Bürgschaften eine beschränkte Kompetenzdelegation an den Stadtrat. Damit wird bei einem Betrag von über 20 Millionen Franken eine Volksabstimmung notwendig.

Förderung von Alterswohnungen
Die Forderung der Volksinitiative, die Stiftungskapitalerhöhung für die SAW mit einem konkreten Wachstumsziel zu verknüpfen, wird nicht in den Gegenvorschlag aufgenommen. Die Verankerung eines Wachstumsziels in der Gemeindeordnung für eine einzelne Trägerschaft scheint dem Stadtrat nicht sachgerecht. Der Gemeinderat hat zudem bereits der Volksinitiative «Mehr Alterswohnungen für Zürich [Plus 2000]» zugestimmt. Damit wird dem berechtigten Anliegen der vorliegenden Volksinitiative nach mehr Alterswohnungen aus Sicht des Stadtrats bereits entsprochen.

Massnahmen zugunsten sozial benachteiligter Menschen
Der Stadtrat ist sich bewusst, dass es insbesondere für sozial benachteiligte Menschen schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die quantitative Forderung der Initiative wird aber in der Praxis weitgehend erfüllt. Eine entsprechende Regelung in der Gemeindeordnung würde keinen Mehrwert bringen. Er würdigt das Anliegen, nimmt dieses aber nicht in den Gegenvorschlag auf.

Weitere Artikel